Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles. (Abschnitt C) Sie und wir können nach Eintritt des Versicherungsfalles das Versicherungsverhältnis in Textform kündigen, wenn wir Ihren Freistellungsanspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei bis zum Ablauf eines Monats nach unserer Anerkennung oder unberechtigten Ablehnung zugehen. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Sie und wir haben auch dann ein Kündigungsrecht, wenn wir Ihnen die Weisung erteilen, es zum Rechtsstreit über den Haftpflichtanspruch des Dritten kommen zu lassen. In diesem Fall muss die Kündigung der anderen Vertragspartei bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Rechtsstreits mit dem Dritten (Klagerücknahme, Vergleich, Rechtskraft des Urteils) zugehen. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Appears in 5 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Campingversicherung, Insurance Policy