Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 und 7.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Insurance Agreement, Reisegepäckversicherung
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.14.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich vorsätz- lich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 4.2.2 und 7.2.3 4.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Musikinstrumenteversicherung
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag Versi- cherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 7.1.1 und 7.2.3 7.1.2 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung Einhal- tung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.1Nr. 2.1., kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher ein- facher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung Gefahrerhö- hung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 Nr. 2.2. und 7.2.3 2.3. bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Reparaturkosten Versicherung
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.111.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher FahrlässigkeitDas Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Weist der Versicherungsnehmer das Nichtvorliegen nach, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigenDies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 11.2.2 und 7.2.3 11.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat kündigen.
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Samples: Wassersportkaskoversicherung
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmer / Versicherte seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.14.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 4.2.2 und 7.2.3 4.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Reise Rücktrittskosten Versicherung
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.1§ 12 Ziff. 2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsneh- mer/Versicherte zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 § 12 Ziff. 2.2 und 7.2.3 2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.15.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine sei- ne Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher FahrlässigkeitDas Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu be- weisen. Weist der Versicherungsnehmer das Nichtvor- liegen nach, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigenDies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 5.2.2 und 7.2.3 5.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kasko Versicherung Von Wassersportfahrzeugen 1985/2021
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 und 7.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Kündigungsrecht des Versicherers. Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 7.2.12.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die Verletzung Ver- letzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem 1 Monat kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigenkün- digen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 7.2.2 Ziffern 2.2 und 7.2.3 2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem 1 Monat kündigenkün- digen.
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