Kündigungsrechte der Bank. Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 4.15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GENO Broker zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Der GENO Broker kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird der GENO Broker dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Kündigungsrechte der Bank. Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 4.15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen des GENO Broker zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Der GENO Broker kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen Geschäfts- beziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird der GENO Broker dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene ange- messene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
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