Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Musterklauseln

Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die USB kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jeder- zeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die USB auf die berechtigten Belange des Anlegers Rücksicht nehmen. Für die Kündigung der Führung von UnionDepots beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Wochen.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die ebase kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist schriftlich bzw. in Textform kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die ebase auf die berechtigten Belange des Kunden Rück- sicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (z. B. Konto flex) und/oder eines Depotvertrags beträgt die Kündigungsfrist zwei Mo- nate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abwei­ chende Kündigungregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbe- ziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Raisin Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Raisin Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die S Broker AG & Co. KG kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzel- ne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die S Broker AG & Co. KG auf die berech- tigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zah- lungsdienstrahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenver- trag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder • sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrücklich ver- einbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benann- te Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen be- steht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; übersteigt der Nettodarlehensbetragbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestel- lung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. Xxxx 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. Xxxx 2016 abgeschlossenen Allgemeinverbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angabe über Sicherheiten enthalten ist.
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Kunde und die Bank sind berechtigt die Geschäftsverbindung jederzeit ganz oder teilweise unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für Kredite gelten in diesem Fall die Bestimmungen der entsprechenden separaten Vereinbarung. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Kunden, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten ange- messenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich.