Kündigungsverfahren. Können die Schuldverschreibungen durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Anleihegläubigern zur Kenntnis gebracht werden. Dies geschieht durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen. Können die Schuldverschreibungen durch die Anleihegläubiger gekündigt werden, muss die Kündigung der Emittentin zur Kenntnis gebracht werden. Dies geschieht durch Einreichung einer Kündigungserklärung bei der Emittentin.
Appears in 3 contracts
Samples: www.lbbw.de, www.lbbw.de, daten.comdirect.de
Kündigungsverfahren. Können die Schuldverschreibungen bzw. die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Anleihegläubigern bzw. den Pfandbriefgläubigern zur Kenntnis gebracht werden. Dies geschieht durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen. Können die Schuldverschreibungen durch die Anleihegläubiger gekündigt werden, muss die Kündigung der Emittentin zur Kenntnis gebracht werden. Dies geschieht durch Einreichung einer Kündigungserklärung bei der Emittentin.
Appears in 1 contract
Samples: www.lbbw.de