Künstliche Intelligenz Musterklauseln

Künstliche Intelligenz. VERTRAGSLEISTUNGEN dürfen KI oder KI-OUTPUT nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder der AG dem zuvor in TEXTFORM zugestimmt hat.
Künstliche Intelligenz. Vertragsleistungen dürfen KI oder KI-Output nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder der AG dem zuvor in TEXTFORM zugestimmt hat. Der AN wird bei KI-VERTRAGSLEISTUNGEN nach dem Stand der Technik sicherstellen und dokumentieren, dass 6.2.1. eine menschliche Kontrolle und Überwachung der KI erfolgt oder erfolgen kann; 6.2.2. die KI eine der bestimmungsgemäßen Verwendung angemessene technische Robustheit einschließlich Wi- derstandsfähigkeit gegen missbräuchliche Nutzung Dritter aufweist; 6.2.3. die Anforderungen dieser IT-AEB bezüglich Datenschutz- und Informationssicherheit eingehalten werden, siehe dazu insbesondere Ziffern 2, 3, 11 und 27;‌ 6.2.4. die zu Entwicklung, Validierung, Training und Testing der KI verwendeten Daten Qualitätsanforderungen erfüllen, um insbesondere fehlerhaften, verzerrenden oder diskriminierenden KI-OUTPUT zu vermeiden; 6.2.5. die KI angemessen nachvollziehbar und erklärbar ist und diesbezüglich entsprechende Informationen (ins- besondere zu den Fähigkeiten und Grenzen der KI sowie zu den für Entwicklung, Validierung, Training und Testing der KI verwendeten Daten und Methoden) dem AG und/oder Nutzern transparent bereitgestellt werden; 6.2.6. die KI keinen diskriminierenden, verzerrenden oder unfairen KI-OUTPUT generiert; und dem AG die entsprechende Dokumentation auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Bei KI-VERTRAGSLEISTUNGEN wird der AN die Werte des gleichberechtigten Zugangs, der Geschlechtergleich- stellung, kulturellen Vielfalt, Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit angemessen berücksichtigen. Soweit KI-REGULIERUNG auf die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN des AN oder die bestimmungsgemäße Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN Anwendung findet, wird der AN die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN so erbringen, dass sie mit der KI- REGULIERUNG in Einklang sind und/oder die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN des AN in Einklang mit der KI-REGULIERUNG in Be- trieb genommen, genutzt oder in den Verkehr gebracht werden können; es sei denn, der AN kannte die bestim- mungsgemäße Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN nicht, aus der die Anwendbarkeit der KI-REGULIERUNG folgt und hätte diese auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht kennen müssen. Der AN wird den AG bei der Einhaltung von Pflichten aus der KI-REGULIERUNG in angemessenem Umfang un- terstützen, die aus der bestimmungsgemäßen Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN folgen. Die Unterstützungs- leistungen erbringt der AN unentgeltlich, es sei denn, dies ist dem A...
Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Auf dieser Grundlage ist KI in der Lage, aus großen Mengen von Daten zu lernen, Muster zu erkennen, Zusammenhänge zu identifizieren und bestimmte Probleme zu lösen. C.3.32. Lead Anfragen von Interessenten für ein oder mehrere Geschäftssegmente wie z.B. Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Immobilientausch, Finanzierung, Geldanlagen, Investitionen und Versicherung. Für die Übermittlung eines Leads durch den LG bedarf es Kontaktdaten, welche die Kontaktaufnahme ermöglichen. Folgende Datenfelder werden unter anderem erhoben: Nachname, PLZ, Emailadresse, Telefonnummer.
Künstliche Intelligenz. Um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern, wird aktuell die Einführung eines KI-basierten Assistenten diskutiert. Dieser kann den Besuchern der Website einen Zugang auf Basis natürlicher Sprache anbieten und gezielt die gewünschten Informationen liefern (nicht Teil dieser Ausschreibung). Mein Xxxxxxx.xx Um das vielfältige Angebot der Website der LHP den Besuchern zugänglicher zu machen, kann es zukünftig Funktionen zur Personalisierung geben. Die Nutzer erhalten damit die Möglichkeit, Informationen und Funktionen an ihre Bedürfnisse anzupassen. So bieten eine personalisierte Startseite und die Anzeige der zuletzt angesehenen Seiten eine signifikante Vereinfachung für regelmäßige Besucher (nicht Teil dieser Ausschreibung). Integration des Bürgerservice Die Dienstleistungen der Verwaltung gehören zu den am meisten nachgefragten Informationen, sollen perspektivisch Teil der Website sein und nicht nur über eine Verlinkung angebunden werden. Durch eine vollständige Integration sehen wir positive Wechselwirkungen auf alle anderen Teile der Website. Aufgrund rechtlicher und technischer Hürden ist die Integration der Inhalte des Bürgerserviceportals per Schnittstelle, im Gegensatz zur derzeit geplanten einfachen Verknüpfung, erst für die kommenden Versionen der Website vorgesehen und nicht Teil dieser Ausschreibung.
Künstliche Intelligenz. Seit dem 1. Xxxx 2021 lehrt Xx. Xxxx Xxxxxxx Novo als Stiftungsprofessorin im Fachgebiet Angewandte Künstliche Intelligenz an der Hochschule Ruhr West. Die Stiftungsprofessur wurde von der EASY SOFTWARE AG initiiert und gefördert. Damit verstärkt EASY SOFTWARE die Förderung junger Talente und innovativer Spitzentechnologien in der Ruhrregion.
Künstliche Intelligenz. Wenn die Waren, Dienstleistungen oder Cloud-Dienste Technologien der künstlichen Intelligenz enthalten, wird der Lieferant auf seine Kosten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einführen und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass diese Technologien der künstlichen Intelligenz allen Gesetzen und Industriestandards entsprechen,
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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Datenschutz und Geheimhaltung 7.1 Der Subunternehmer hat die Pflicht, bei der Auftragsdurchführung das Datengeheimnis in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Er erklärt sich bereit, auf die Anfrage der Gesellschaft hin eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. 7.2 Beide Parteien haben die Pflicht, die bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und darüber hinaus streng geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt. 7.3 Die o. g. Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, soweit der Subunternehmer und seine Mitarbeiter während der Projektdurchführung darüber Kenntnis erlangen. 7.4 Der Subunternehmer hat die Pflicht, gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kunden und dessen Mitarbeitern, Stillschweigen über das vereinbarte Honorar und den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. 7.5 Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 7.6 Alle Unterlagen, die der Subunternehmer von der stratandnet GmbH oder dem Kunden erhalten hat oder die bei der Vertragsdurchführung erstellt wurden, sind nach Aufforderung durch die stratandnet GmbH, spätestens jedoch bei Vertragsende- umgehend zurückzugeben. Dies gilt auch für kopierte Dokumente und Speicherungen auf Datenträgern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 7.7 Der Subunternehmer stellt die stratandnet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer 7 frei. 7.8 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen muss der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, bei Dauerverstößen für jeden Monat erneut, zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, wird hiervon nicht angetastet. 7.9 Der Subunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung der o. g. Geheimhaltungsvereinbarung und der Grundsätze des Datenschutzes zu verpflichten.

  • Geheimhaltung, Datenschutz 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

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