Künstliche Intelligenz Musterklauseln

Künstliche Intelligenz. VERTRAGSLEISTUNGEN dürfen KI oder KI-OUTPUT nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder der AG dem zuvor in TEXTFORM zugestimmt hat.
Künstliche Intelligenz. Vertragsleistungen dürfen KI oder KI-OUTPUT nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder der AG dem zuvor in TEXTFORM zugestimmt hat. Der AN wird bei KI-VERTRAGSLEISTUNGEN nach dem Stand der Technik sicherstellen und dokumentieren, dass 6.2.1. eine menschliche Kontrolle und Überwachung der KI erfolgt oder erfolgen kann; 6.2.2. die KI eine der bestimmungsgemäßen Verwendung angemessene technische Robustheit einschließlich Wi- derstandsfähigkeit gegen missbräuchliche Nutzung Dritter aufweist; 6.2.3. die Anforderungen dieser IT-AEB bezüglich Datenschutz- und Informationssicherheit eingehalten werden, siehe dazu insbesondere Ziffern 2, 3, 11 und 27;‌ 6.2.4. die zu Entwicklung, Validierung, Training und Testing der KI verwendeten Daten Qualitätsanforderungen erfüllen, um insbesondere fehlerhaften, verzerrenden oder diskriminierenden KI-OUTPUT zu vermeiden; 6.2.5. die KI angemessen nachvollziehbar und erklärbar ist und diesbezüglich entsprechende Informationen (ins- besondere zu den Fähigkeiten und Grenzen der KI sowie zu den für Entwicklung, Validierung, Training und Testing der KI verwendeten Daten und Methoden) dem AG und/oder Nutzern transparent bereitgestellt werden; 6.2.6. die KI keinen diskriminierenden, verzerrenden oder unfairen KI-OUTPUT generiert; und dem AG die entsprechende Dokumentation auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Bei KI-VERTRAGSLEISTUNGEN wird der AN die Werte des gleichberechtigten Zugangs, der Geschlechtergleich- stellung, kulturellen Vielfalt, Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit angemessen berücksichtigen. Soweit KI-REGULIERUNG auf die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN des AN oder die bestimmungsgemäße Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN Anwendung findet, wird der AN die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN so erbringen, dass sie mit der KI- REGULIERUNG in Einklang sind und/oder die KI-VERTRAGSLEISTUNGEN des AN in Einklang mit der KI-REGULIERUNG in Be- trieb genommen, genutzt oder in den Verkehr gebracht werden können; es sei denn, der AN kannte die bestim- mungsgemäße Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN nicht, aus der die Anwendbarkeit der KI-REGULIERUNG folgt und hätte diese auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht kennen müssen. Der AN wird den AG bei der Einhaltung von Pflichten aus der KI-REGULIERUNG in angemessenem Umfang un- terstützen, die aus der bestimmungsgemäßen Verwendung der KI-VERTRAGSLEISTUNGEN folgen. Die Unterstützungs- leistungen erbringt der AN unentgeltlich, es sei denn, dies ist dem A...
Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Auf dieser Grundlage ist KI in der Lage, aus großen Mengen von Daten zu lernen, Muster zu erkennen, Zusammenhänge zu identifizieren und bestimmte Probleme zu lösen. C.3.32. Lead Anfragen von Interessenten für ein oder mehrere Geschäftssegmente wie z.B. Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Immobilientausch, Finanzierung, Geldanlagen, Investitionen und Versicherung. Für die Übermittlung eines Leads durch den LG bedarf es Kontaktdaten, welche die Kontaktaufnahme ermöglichen. Folgende Datenfelder werden unter anderem erhoben: Nachname, PLZ, Emailadresse, Telefonnummer.
Künstliche Intelligenz. Um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern, wird aktuell die Einführung eines KI-basierten Assistenten diskutiert. Dieser kann den Besuchern der Website einen Zugang auf Basis natürlicher Sprache anbieten und gezielt die gewünschten Informationen liefern (nicht Teil dieser Ausschreibung). Mein Xxxxxxx.xx Um das vielfältige Angebot der Website der LHP den Besuchern zugänglicher zu machen, kann es zukünftig Funktionen zur Personalisierung geben. Die Nutzer erhalten damit die Möglichkeit, Informationen und Funktionen an ihre Bedürfnisse anzupassen. So bieten eine personalisierte Startseite und die Anzeige der zuletzt angesehenen Seiten eine signifikante Vereinfachung für regelmäßige Besucher (nicht Teil dieser Ausschreibung). Integration des Bürgerservice Die Dienstleistungen der Verwaltung gehören zu den am meisten nachgefragten Informationen, sollen perspektivisch Teil der Website sein und nicht nur über eine Verlinkung angebunden werden. Durch eine vollständige Integration sehen wir positive Wechselwirkungen auf alle anderen Teile der Website. Aufgrund rechtlicher und technischer Hürden ist die Integration der Inhalte des Bürgerserviceportals per Schnittstelle, im Gegensatz zur derzeit geplanten einfachen Verknüpfung, erst für die kommenden Versionen der Website vorgesehen und nicht Teil dieser Ausschreibung.
Künstliche Intelligenz. Seit dem 1. Xxxx 2021 lehrt Xx. Xxxx Xxxxxxx Novo als Stiftungsprofessorin im Fachgebiet Angewandte Künstliche Intelligenz an der Hochschule Ruhr West. Die Stiftungsprofessur wurde von der EASY SOFTWARE AG initiiert und gefördert. Damit verstärkt EASY SOFTWARE die Förderung junger Talente und innovativer Spitzentechnologien in der Ruhrregion.
Künstliche Intelligenz. Wenn die Waren, Dienstleistungen oder Cloud-Dienste Technologien der künstlichen Intelligenz enthalten, wird der Lieferant auf seine Kosten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einführen und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass diese Technologien der künstlichen Intelligenz allen Gesetzen und Industriestandards entsprechen,
Künstliche Intelligenz 

Related to Künstliche Intelligenz

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Datenschutz und Geheimhaltung 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netz- kunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt ver- traulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen. 3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kunden- daten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfü- gung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich. 4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen. 5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinte- ressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).

  • Geheimhaltung, Datenschutz 1. Alle durch den Auftraggeber zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen insbes. auch Marktdaten, Entwicklungen und Eigenschaften von Produkten sowie Kundenbeziehungen sind, sofern sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftragnehmers nur solchen Personen bekannt gemacht werden, die sie zur Auftragserfüllung benötigen und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind alle von ihm stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverzüglich und vollständig an ihn zurückzugeben oder zu vernichten. 3. Erzeugnisse, die nach vom Auftraggeber entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach seinen vertraulichen Angaben oder mit seinen Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. 4. Überlassene Gegenstände, wie Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen wie Modelle, Werkzeuge, Dias, Reinzeichnungen etc. bleiben Eigentum des Auftraggebers und dürfen ohne seine Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden; sie sind dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. 5. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte an solchen Informationen, Erzeugnissen und überlassenen Gegenständen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken etc.) vor. 6. Beim Zugriff auf personenbezogene Daten sind die geltenden Datenschutzvorschriften, z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einzuhalten. 7. Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und andere Schutzmaßnahmen für die ordnungsgemäße Sicherheit aller Informationen oder Daten des Auftraggebers implementiert und unterhält. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen Cyber- Sicherheits- Vorfall, der den Zugang zu Daten oder Informationen des Auftraggebers betrifft, zu informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 12 Stunden nachdem der Auftragnehmer den Cyber- Sicherheits-Vorfall entdeckt. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und schadlos zu stellen, sofern diese durch Informations- oder Cyber-Sicherheitsvorfälle des Informations- systems des Auftragnehmers verursacht wurden. Der Auftragsnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Datenverluste, -beschädigungen und sonstige Schäden, die durch Informations- oder Cyber- Sicherheitsvorfälle des Informationssystems des Auftragnehmers sowie Dummheit, Falschbedienung, Vorsatz verursacht wurden.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Was ist versichert? 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen aus schuldrechtli- chen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsneh- mers über unbewegliche Sachen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadener- satzansprüchen wegen reiner Vermögensschä- den, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspart- nern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. 2.2. Im Privatbereich erstreckt sich der Versiche- rungsschutz aus Reparatur- bzw. sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen nur auf Gebäude oder Wohnungen einschließlich zugehöriger Grundstücke, die vom Versiche- rungsnehmer zu eigenen Wohnzwecken benützt werden. Bei Gebäuden, die sowohl eigenen Wohn- als auch sonstigen Zwecken dienen, besteht Versi- cherungsschutz nur für Fälle, die ausschließlich die eigene Wohnung betreffen. Bei Gebäuden, die neben eigenen Wohnzwe- cken nur der nichtgewerbsmäßigen Fremdenbeherbergung dienen, besteht Versi- cherungsschutz in vollem Umfang. 2.3. Im Betriebsbereich besteht Versicherungsschutz nur unter folgenden Voraussetzungen 2.3.1. sofern und solange die tatsächlichen oder behaupteten Forderungen und Gegenforderun- gen der Vertragsparteien (Gesamtansprüche) aufgrund desselben Versicherungsfalles im Sinne des Art. 2 Pkt. 3 die vertraglich verein- barte Obergrenze unabhängig von Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung nicht übersteigen; Aufrechnungsweise geltend gemachte Forde- rungen des Gegners werden für die Berechnung der Gesamtansprüche nur berücksichtigt, sofern und sobald sie der Höhe nach konkret beziffert sind. Sinken die Gesamtansprüche vor der gerichtli- chen Geltendmachung durch Zahlung, Vergleich oder Anerkenntnis unter die vereinbarte Ober- grenze, besteht ab diesem Zeitpunkt Versiche- rungsschutz. Steigen die Gesamtansprüche nach Bestätigung des Versicherungsschutzes über die vereinbarte Obergrenze, entfällt ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz. 2.3.2. für die Geltendmachung von Ansprüchen erst nach Aufforderung in geschriebener Form des Gegners durch den Versicherungsnehmer, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen; 2.3.3. bei der Betreibung unbestrittener Forderungen (Inkassofälle) sind Teilzahlungen des Gegners abweichend von Art. 6 Pkt. 6.7 zuerst auf Kosten anzurechnen.