Ladungsträger Musterklauseln

Ladungsträger. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, beinhaltet der Frachtauftrag den Tausch von Europaletten, Düsseldorfer Paletten und Gitterboxen an der Ladestelle und Entladestelle. Hierbei wird ausdrücklich vereinbart: In jedem Fall (auch falls Nicht-Tausch vereinbart wurde) sind alle Palettenbewegungen lückenlos zu belegen. Eine Anrechnung nicht getauschter Paletten beim Empfänger ist nicht möglich. Soweit im Auftrag nicht schriftlich anders vereinbart, werden seitens des Auftraggebers keine DPL- oder sonstige Paletten- Gutscheine vom Empfänger akzeptiert. Wird gemäß schriftlicher Vereinbarung ein DPL-Schein eingereicht, behalten wir uns die Belastung von 1,50 € pro Palette vor. Für nicht getauschte Paletten ist ausschließlich der Frachtführer und damit der Auftragnehmer verantwortlich. Nicht getauschte Paletten werden als nicht steuerbarer Schadensersatz (OFD Frankfurt vom 12.03.2010/S7119A-008-St100) zu 18,50 € pro Stück und Gitterboxen zu 70 € pro Stück zzgl. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Transportauftrag gilt erst als erfüllt, wenn entweder ein Original-Palettenschein vorgelegt ist oder die Lademittel in verkehrsfähigem üblichem Zustand an den Auftraggeber zurückgeführt sind.
Ladungsträger. Die Anlieferung erfolgt ausschließlich auf Paletten mit folgenden Maximalmaßen: Länge: 1,20 m Breite: 0,80 m Höhe: max. 1,80 m inkl. Holz. Paletten aus Holz dürfen grundsätzlich nur mit einem Gewicht von 1.200 kg, inkl. Holz, belastet werden. Es dürfen ausschließlich Paletten im Sinne der sog. „EPAL-Regelung“ ohne Palettenüberstand angeliefert werden. Lieferungen auf sog. „Einwegpaletten“ sind nicht gestattet. Jegliche Abweichung muss vor Anlieferung mit der Einkaufsabteilung von SZ abgestimmt werden.
Ladungsträger. Ladungsträger müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen, damit diese von Belimo auf dem auto- matisierten Materialflusssystem und Hochregallager befördert bzw. eingelagert werden können. Ab- weichende Ladehilfsmittel sind nur für die Anlieferung von Xxxxxxx zulässig und sind von Xxxxxx vor Erstlieferung schriftlich freizugeben. • Euro-Paletten (genormt nach UIC - Norm 435-2 und DIN 15146-2 beziehungsweise EN 13698-1) gemäss den EPAL Bestimmungen mit den Abmessungen 120 x 80 x 14.4 cm müssen in einwandfreiem Zustand und gemäss ISPM 15 behandelt sein. Defekte oder be- schädigte Paletten (siehe Anhang Kapitel I) dürfen nicht verwendet werden • Der Einsatz von Einwegpaletten ist nicht erlaubt Beispiele der Kennzeichnungsmerkmale: • Von Belimo spezifizierte Kunststoffpaletten sind gegenüber Euro-Holzpaletten zu favorisieren 120x80cm Kunststoffpalette: Kunststoff-Halbpalette: Anforderung: • Geschlossenes Deck über Kufen (gilt nur für 120x80cm Ganzpaletten) • Durchgehende Kufen

Related to Ladungsträger

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.