Landwirtschaft und Fischerei Musterklauseln

Landwirtschaft und Fischerei. Artikel 24
Landwirtschaft und Fischerei. Ziel der Zusammenarbeit ist
Landwirtschaft und Fischerei. Ziel der Zusammenarbeit ist die Modernisierung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Land- wirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei. Sie konzentriert sich insbesondere auf Folgendes: − Unterstützung der Politik zur Entwicklung und Diversifizierung der Produktion; − Ernährungssicherung; − integrierte Entwicklung im ländlichen Raum, u.a. Verbesserung der Grunddienstleistungen und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten; − Förderung einer Form der Landwirtschaft und Fischerei, die der Umwelt gebührend Rech- nung trägt; − Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; − Intensivierung der Beziehungen zwischen den Unternehmen sowie den Berufs- und Fach- organisationen der Landwirtschaft, der Fischerei und der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf freiwilliger Basis; − technische Hilfe und fachliche Ausbildung; − Harmonisierung der Normen und Kontrollen im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit; − Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten, Austausch von Erfahrungen und Know-how im Bereich der ländlichen Entwicklung; − Unterstützung der Privatisierung; − Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; − Unterstützung der Forschungsprogramme.
Landwirtschaft und Fischerei. Artikel 9
Landwirtschaft und Fischerei. 46) In der Überschrift des Titels II werden die Worte "UND DIE FISCHEREI" angefügt.
Landwirtschaft und Fischerei. Mit der Zusammenarbeit werden folgende Ziele verfolgt:

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