Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger. Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
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Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger. Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger Anhänger/Auflieger sind Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger/Auflieger, die wegen ihrer Verwendung in der Land- Land und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
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Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger. Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.. Landwirtschaftliche Zugmaschinen werden in Bezug auf die Verwendung darüber hinaus wie folgt unterschieden:
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Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger. Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen Zugmaschi- nen und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer Verwendung Verwen- dung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
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