Common use of Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages Clause in Contracts

Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr. Der Vertrag kann auf Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes darauffolgenden Versicherungs- jahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich oder in einer anderen Textform gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn und dauert bis zu der in der Police fest- gesetzten Fälligkeit der nächsten Jahresprämie. Jedes darauffolgende Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Ist der Vertrag mit einer Einmalprämie für die gesamte Vertragsdauer abgeschlossen, erlischt dieser per vereinbartem Vertragsablauf.

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Samples: www.wuerth-fs.com, www.shv-fsvl.ch, www.shv-fsvl.ch

Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossenabgeschlos- sen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr. Der Vertrag kann auf Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes darauffolgenden Versicherungs- jahres Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich oder in einer anderen Textform gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn Vertrags- beginn und dauert bis zu der in der Police fest- gesetzten festgesetzten Fälligkeit der nächsten Jahresprämie. Jedes darauffolgende Versicherungsjahr Versicherungs- jahr dauert zwölf 12 Monate. Ist der Vertrag mit einer Einmalprämie für die gesamte Vertragsdauer Vertrags- dauer abgeschlossen, erlischt dieser per vereinbartem VertragsablaufVertrags- ablauf.

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Samples: www.swisslife-select.ch