Laufzeit und Gültigkeit Musterklauseln

Laufzeit und Gültigkeit. Diese Vereinbarung behält Gültigkeit, bis eine der Vertrags- parteien sie aufkündigt, indem sie dies den jeweils ande- ren Parteien mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende schriftlich mitteilt. Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Vereinbarung.
Laufzeit und Gültigkeit. Die Wartung beginnt mit dem im Wartungsschein (Anlage A) genannten Zeitpunkt und ist für 12 Monate abgeschlossen. Die Wartung kann von beiden Seiten 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Wird die Wartung nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sie sich automatisch um 1 Jahr. Contecon ist an diese Wartungsbedingungen nicht mehr gebunden, wenn der Kunde mit den Zahlungen für diese Wartung mehr als einen Monat im Rückstand ist. Die Wartung kann von Contecon außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Abwarten bis zur ordnungsgemäßen Beendigung deshalb nicht zumutbar ist, weil der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die Wartungsbedingungen und/oder gegen die Lizenzbedingungen von Contecon verstoßen hat und die außerordentliche Kündigung spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erklärt worden ist, zu welchem Contecon von dem Verstoß erfahren hat. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt bestehen.
Laufzeit und Gültigkeit. Die Vereinbarung wird für den Zeitraum von 3 Jahren geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, insofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist z. B. ein grober Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Verstoß eines Partners begründet keine finanziellen Ansprüche der Partner untereinander.
Laufzeit und Gültigkeit. Prüfer- und Bewerter-Lizenzen sind, sofern nichts Spezielleres geregelt ist, maximal drei Jahre lang gültig. Der Zeitraum der Gültigkeit wird bei Erteilung der Lizenz mitgeteilt. Welche Lizenz zur Abnahme und Bewertung welcher Prüfung notwendig ist, regeln die Allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von telc Prüfungen. Jede Lizenz kann aus gravierenden Gründen, v. a. bei Verstößen gegen die telc Prüfungsregularien oder unangemes- senem Verhalten gegenüber Prüfungsteilnehmenden, mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Sie kann ebenfalls mit sofortiger Wirkung durch die telc gGmbH entzogen werden, wenn eine Aufrechterhaltung der Lizenzierung für telc unzu- mutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn begründete Zweifel bezüglich des persönlichen Verhaltens oder der Vertragstreue des Kunden bestehen und diese Zweifel nicht in einem zumutbaren Zeitraum und mit zumutbarem Aufwand ausgeräumt werden können. In der Regel gilt ein Zeitraum von mehr als einem Monat nicht mehr als zumut- bar. Dem Kunden bleibt der Nachweis der Zumutbarkeit nach Ablauf dieses Zeitraums vorbehalten.

Related to Laufzeit und Gültigkeit

  • Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.

  • Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit In diese Tarife können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden aktiven sowie pensionierten beihilfeberechtigten Beamte, Richter und sonstige Personen, die in einem vergleichbaren Dienstverhältnis stehen sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aufgenommen werden. Ferner sind aufnahmefähig berücksichtigungsfähige Familienangehörige und Lebenspartner. Die Tarife W2 können nur neben einem Tarif BB bzw. BH abgeschlossen bzw. fortgeführt werden. Endet für eine versicherte Person der Tarif BB oder BH, endet gleichzeitig auch der hierzu vereinbarte Tarif W2. Nach Tarif W220E können nur solche Personen versichert werden, deren Beihilfebemessungssatz sich bei Eintritt des Versorgungsfalles von 50 % auf 70 % erhöht. Er kann ferner nur gemeinsam mit Tarif W230 abgeschlossen werden. Bei Wegfall dieser Voraussetzung ist der Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte in bedarfsgerechte Tarife umzustellen, Nr. 4.2 gilt entsprechend. Mit Eintritt des Versorgungsfalls entfällt der Tarif W220E.