Laufzeit und Gültigkeit Musterklauseln

Laufzeit und Gültigkeit. Diese Vereinbarung behält Gültigkeit, bis eine der Vertrags- parteien sie aufkündigt, indem sie dies den jeweils ande- ren Parteien mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende schriftlich mitteilt. Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Vereinbarung. A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co Industriegewerkschaft Metall, Vorstand Xxxxxx Xxxxxx Head of Legal & Compliance Faber-Castell Aktiengesellschaft Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxx Telefon: +00 (0) 000 0000-0000 Fax: +00 (0) 000 0000-0000 E-Mail: xxxxxx.xxxxxx@xxxxx-xxxxxxx.xxx Xxxxx Xxxxxx BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: +00 (0) 0000000000 E-Mail: xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx
Laufzeit und Gültigkeit. Prüfer- und Bewerter-Lizenzen sind, sofern nichts Spezielleres geregelt ist, maximal drei Jahre lang gültig. Der Zeitraum der Gültigkeit wird bei Erteilung der Lizenz mitgeteilt. Welche Lizenz zur Abnahme und Bewertung welcher Prüfung notwendig ist, regeln die Allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von telc Prüfungen. Jede Lizenz kann aus gravierenden Gründen, v. a. bei Verstößen gegen die telc Prüfungsregularien oder unangemes- senem Verhalten gegenüber Prüfungsteilnehmenden, mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Sie kann ebenfalls mit sofortiger Wirkung durch die telc gGmbH entzogen werden, wenn eine Aufrechterhaltung der Lizenzierung für telc unzu- mutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn begründete Zweifel bezüglich des persönlichen Verhaltens oder der Vertragstreue des Kunden bestehen und diese Zweifel nicht in einem zumutbaren Zeitraum und mit zumutbarem Aufwand ausgeräumt werden können. In der Regel gilt ein Zeitraum von mehr als einem Monat nicht mehr als zumut- bar. Dem Kunden bleibt der Nachweis der Zumutbarkeit nach Ablauf dieses Zeitraums vorbehalten.
Laufzeit und Gültigkeit. Die Wartung beginnt mit dem im Wartungsschein (Anlage A) genannten Zeitpunkt und ist für 12 Monate abgeschlossen. Die Wartung kann von beiden Seiten 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Wird die Wartung nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sie sich automatisch um 1 Jahr. Contecon ist an diese Wartungsbedingungen nicht mehr gebunden, wenn der Kunde mit den Zahlungen für diese Wartung mehr als einen Monat im Rückstand ist. Die Wartung kann von Contecon außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Abwarten bis zur ordnungsgemäßen Beendigung deshalb nicht zumutbar ist, weil der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die Wartungsbedingungen und/oder gegen die Lizenzbedingungen von Contecon verstoßen hat und die außerordentliche Kündigung spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erklärt worden ist, zu welchem Contecon von dem Verstoß erfahren hat. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt bestehen.
Laufzeit und Gültigkeit. Die Vereinbarung wird für den Zeitraum von 3 Jahren geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, insofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist z. B. ein grober Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Verstoß eines Partners begründet keine finanziellen Ansprüche der Partner untereinander.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.