Laufzeit und Kündigung des Angebots Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung des Angebots. Das Angebot gilt für unbestimmte Zeit. Der Leistungsgeber kann das Angebot mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31.12.2005, kündigen. Der Leistungsgeber bleibt außerdem zu einer außerordentlichen Kündigung des Angebots aus wichtigem Grund berechtigt. Als ein solcher wichtiger Grund ist es ins­besondere anzusehen, wenn der Leistungsnehmer in einer solchen Weise wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen des Angebots oder der Einzel­vereinbarungen verstößt, dass ein weiteres Festhalten an dem Angebot für den Leistungsgeber nicht mehr zumutbar ist.