Common use of Laufzeit und Kündigungsrechte Clause in Contracts

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 11.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZB. 11.4 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 11.6 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Ausspeisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung beendigt ist. Sobald ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werden, z. B. durch Kündigung beendigt wird, so entfallen diese Ausspeisepunkte mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertrages.

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Samples: Ausspeisevertrag Gas, Ausspeisevertrag Gas, Ausspeisevertrag Gas

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am mit der Unterzeichung durch beide Vertragspartner zu dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der zwischen den Vertragspartnern bestehende Rahmenvertrag außer Kraft. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber VNB berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber VNB kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines des Vertragspartners eröffnet oder durch diesen selbst beantragt worden ist, ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber VNB ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung beendigt istLieferant keinem Bilanzkreis mehr angehört. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so entfallen ist für diese Ausspeisepunkte Entnahmestellen die Voraussetzung der Ziffer 3.5 Satz 2 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese fallen mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zu dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der zwischen den Vertragspartnern bestehende Rahmenvertrag außer Kraft. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber VNB berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber VNB kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines des Vertragspartners eröffnet oder durch diesen selbst beantragt worden ist, ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber VNB ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung beendigt istLieferant keinem Bilanzkreis mehr angehört. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Zählpunkte bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so entfallen ist für diese Ausspeisepunkte Zählpunkte die Voraussetzung der Ziffer 3.4 Satz 1 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese fallen mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am „Datum“ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis Verhält- nis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der Mahnung zugleich zu- gleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten unbegrün- deten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners Vertrags- partners ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenkündigen und die Netzdienstleistung einzustellen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreisBilanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers alle durch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung Kündigung beendigt ist. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so ist für diese Entnahmestellen die Voraussetzung der Ziffer 3.5 Satz 2 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese entfallen diese Ausspeisepunkte mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lie- ferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zu dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der zwischen den Vertragspartnern bestehende Rahmenvertrag außer Kraft. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber VNB berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber VNB kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines des Vertragspartners eröffnet oder durch diesen selbst beantragt worden ist, ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber VNB ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung beendigt istLieferant keinem Bilanzkreis mehr angehört. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Zählpunkte bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so entfallen ist für diese Ausspeisepunkte Zählpunkte die Voraussetzung der Ziffer 3.5 Satz 1 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese fallen mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am Datum des Vertragsbeginns in Kraft und läuft auf unbestimmte unbe- stimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz Mahnung ist der Netzbetreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 vier Wochen nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten unbegrün- deten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners Ver- tragspartners ist der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenkündigen und die Netzdienstleistung einzustellen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreisBilanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert alle durch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bi- lanziert werden, z.B. durch Kündi- gung Kündigung beendigt ist. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so ist für diese Entnahmestellen die Voraussetzung der Ziffer 3.4 Satz 2 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese entfallen diese Ausspeisepunkte mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Strom

Laufzeit und Kündigungsrechte. 11.1 Dieser Ausspeisevertrag 15.1 Der Rahmenvertrag tritt am mit der Unterzeichung durch beide Vertragspartner zu dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der zwischen den Vertragspartnern bestehende Rahmenvertrag außer Kraft. 11.2 15.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 50 Ziffer 3 und 4 NZBbleibt unberührt. 11.4 15.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz einmaliger Mahnung ist der Netzbetreiber VNB berechtigt, das Vertragsverhältnis 4 Wochen Ver- tragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer Lieferant darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer Lieferant seinen vertraglichen Pflichten Pflich- ten nachkommt. Der Netzbetreiber VNB kann mit der Mahnung zugleich die Kündigung androhen. 11.5 15.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines des Vertragspartners eröffnet oder durch diesen selbst beantragt worden ist, ist der andere Vertragspartner Ver- tragspartner berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 11.6 15.5 Der Netzbetreiber VNB ist berechtigt, den Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bi- lanzkreis, in dem die Ausspeisepunkte des Netznutzers bilanziert werden, z.B. durch Kündi- gung beendigt istLieferant keinem Bilanzkreis mehr angehört. Sobald Soweit ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der Ausspeisepunkte bi- lanziert werdendurch den Lieferanten versorgten Entnahmestellen bilanziert wird, z. z.B. durch Kündigung beendigt wirdist, so entfallen ist für diese Ausspeisepunkte Entnahmestellen die Voraussetzung der Ziffer 3.5 Satz 2 dieses Vertrages nicht mehr gegeben und diese fallen mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich dieses Ausspeisevertragesdes Lieferantenrah- menvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen.

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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag Zur Netznutzung