LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. 17.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt. 17.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende Vertragsjahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
17.2 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE NECOTEK insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
17.3 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
17.2 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
17.3 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
17.2 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE DATCOM GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
17.3 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
17.2 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE IT4YOU insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
17.3 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 18.1 Soweit nicht etwas nichts anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.z. B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
17.2 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE sector27 GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
17.3 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer zur Wirksamkeit der Schriftform.
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