Laufzeiten der Dienstverträge. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen. Die Laufzeit der Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern übersteigt nicht die Höchstdauer von fünf Jahren, wobei bei Erstbestellungen grundsätzlich eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschritten wird. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder verlängern sich automatisch für die Dauer einer er- neuten Bestellung, soweit nichts Anderes vereinbart wird.
Laufzeiten der Dienstverträge. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestel- lungen zum Vorstandsmitglied. Bei einer Erstbestellung wird der Aufsichtsrat die Dauer der Bestellung dem jeweiligen Einzelfall angemessen und am Unternehmens- wohl orientiert festlegen. Der Wiederbestellungszeitraum beträgt maximal fünf Jahre.
Laufzeiten der Dienstverträge. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen zum Vorstandsmitglied. In der Regel werden Vorstandsmitglieder bei einer Erstbestellung für drei Jahre bestellt. Der Wiederbestellungszeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Die Dienstverträge enden spätestens in dem Monat, in dem die Vorstandsmitglieder die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Der Dienstvertrag endet in jedem Fall zum Ende des Quartals, in dem die dauerhafte Berufsunfähigkeit des Vorstandsmitglieds festgestellt wird.