Das Vergütungssystem Im Einzelnen Musterklauseln

Das Vergütungssystem Im Einzelnen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit Dienstvertrag bei der BayWa Aktiengesellschaft setzt sich aus einem jährlichen Festgehalt (Festgehalt), einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jährliche Tantieme), einer langfristigen variablen Vergütung (Tantiemebank-Anteil), Nebenleistungen, betrieblicher Altersversorgung und teilweise einer Vergütung für Nebentätigkeiten zusammen. Angestrebt wird, dass Festgehalt zu Jährlicher Tantieme und Tantiemebank-Anteil im Verhältnis 50 zu 50 stehen, wobei der Tantiemebank-Anteil die Jährliche Tantieme übersteigen soll. Setzt man beim Vorstandsvorsitzenden und den ordentlichen Vorstandsmitgliedern das Festgehalt zur Jährlichen Tantieme zum Tantiemebank-Anteil in Relation, so entfallen zwischen 50 Prozent und 60 Prozent auf das Festgehalt, 15 Prozent bis 25 Prozent auf die Jährliche Tantieme und 20 Prozent bis 30 Prozent auf den Tantiemebank-Anteil. Beim Vorstandsvorsitzenden betragen der Anteil der Festvergütung (Festgehalt, Nebenleistungen und betriebliche Altersversorgung) zwischen 60 Prozent und 70 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung (= Summe aller Vergütungsbestandteile) und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 30 Prozent und 40 Prozent der Ziel- Gesamtvergütung. Der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung liegt zwischen 35 und 45 Prozent. Leistungen für die betriebliche Altersversorgung entsprechen zwischen 20 Prozent und 30 Prozent und Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel- Gesamtvergütung. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung beträgt zwischen 10 Prozent und 20 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung beträgt zwischen 15 Prozent und 25 Prozent. Bei den ordentlichen Vorstandsmitgliedern betragen der Anteil der Festvergütung zwischen 55 Prozent und 65 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 35 Prozent und 45 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung. Der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung liegt zwischen 40 und 50 Prozent. Leistungen für die betriebliche Altersversorgung entsprechen zwischen 8 Prozent und 18 Prozent und Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel- Gesamtvergütung. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung beträgt zwischen 15 Prozent und 25 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung beträgt zwischen 18 Prozent und 28 Proz...
Das Vergütungssystem Im Einzelnen