Lautstärke Musterklauseln

Lautstärke. Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen ihre jeweilige Aufsichtsperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen.
Lautstärke. Veranstalter von Musikdarbietungen mit hohen Schalldruckpegeln haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer durch zu hohe Lautstärkepegel notwendig sind. Sie haben die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Der/die Mieter/in hat durch eine angemessene Begrenzung der Lautstärke sicherzustellen, dass Besucher und Dritte während der Veranstaltung nicht geschädigt werden (Hörsturzgefahr u.a.). Als allgemein anerkannte Regel der Technik enthält die DIN 15 905-5 „Veranstaltungstechnik – Tontechnik- Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel/Schallemissionen bei elektroakustischer Beschallungstechnik. Sie ist von dem/der Mieter/in zu beachten und umzusetzen. Der/die Mieter/in hat zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Gehörschutzmitteln (Ohrstöpsel) bereit zu stellen und den Besuchern auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Hierauf ist deutlich erkennbar im Eingangsbereich hinzuweisen.
Lautstärke. Die Lautstärke insbesondere von Musik, Animation oder sonstigen Tonquellen darf die Höhe von 85 Dezibel nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieser muss mit den Vermietern „Rent a Butler“ abgestimmt werden. Eine Zusage kann erst 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesagt werden.
Lautstärke. Bei der Ausrichtung und Bedienung der Musik-Anlage muss gewährleistet werden, dass Anwohner oder umliegenden Einrichtungen (Schrebergarten-Besitzer) nicht beeinträchtigt werden. Die Lautsprecher sind daher in Richtung Nord-Osten/ S-Bahn Haltestelle Wilhelmsburg auszurichten. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Lautstärke. Es obliegt ausschließlich dem Veranstalter zu entscheiden, wie laut der Publikumsbereich beschallt wird. Bei zu hoher Lautstärke wird der Veranstalter Kontakt mit der Technikcrew aufnehmen. Anregungen aus dem Publikum werden nicht beachtet. Die Band übernimmt keine Haftung für eventuell auftretende Gehörschäden während des Gastspieles.
Lautstärke. Insbesondere bei Privatveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Nutzung des Außengeländes und die damit verbundene Geräuschentwicklung ab 22:00 Uhr einzustellen ist. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Fenster und Türen zu schließen, damit die Nachtruhe in der Umgebung eingehalten wird.
Lautstärke. Die umliegenden Stände dürfen durch Shows und Events nicht benachteiligt werden. Die Lautsprecher müssen zum Standinneren zeigen. Für die entertainment area der gamescom gilt, anders als in den Technischen Richtlinien der Koelnmesse genannt, ein maximaler Schalldruckpegel von LAPK = 95dB gemäß der DIN 15905-5. Dieser Maximalwert darf an keinem dem Publikum zugänglichen Ort überschritten werden. Neben der zuvor genannten maximalen Pegel, welcher dem Schutze des Publikums dient, behält sich die Koelnmesse vor, folgende verpflichtende Reglementierung der Bassanteile zu fordern: Die Einstellung der Beschallungsanlage darf in der Umgebung der Messestände (Messestandgrenze) auch im Bassbereich (8Hz bis 100Hz) die LCPK = 95dB nicht überschreiten. Die Aussteller haben dafür zu sorgen, dass ihre Bühne/Eventflächen von ausgebildetem Personal im Hinblick auf die Lautstärke überprüft werden; anfallende Kosten hat der Aussteller zu tragen. Die Einhaltung der Lautstärkeregelungen wird während der Messe in regelmäßigen Abständen überprüft. Koelnmesse kann Sie als Messestandbetreiber verpflichten, eine nachweisebare Lautstärke-Überwachung einzusetzen. Diese ist am letzten Aufbautag mit dem Sachverständigen der schallschutztechnischen Überwachung der Koelnmesse GmbH einzustellen. Sollten an dieser Messeinrichtung Manipulationsversuche festgestellt werden, kann der Betrieb der Beschallungsanlage durch die Koelnmesse GmbH eingestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Lautstärkeregelungen kann es zu Abmahnungen bis hin zur Abschaltung der Stromzufuhr durch die Koelnmesse GmbH kommen. Für die Einhaltung aller zum Schutz der Arbeitnehmer bestehenden gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und - Verordnungen während der Veranstaltung ist der Aussteller hinsichtlich des auf seinem Standbeschäftigten Personals verantwortlich. Die Verwendung von Gehörschutzwird empfohlen.

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  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.