Lautstärke Musterklauseln

Lautstärke. Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen ihre jeweilige Aufsichtsperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen.
Lautstärke. Veranstalter von Musikdarbietungen mit hohen Schalldruckpegeln haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer durch zu hohe Lautstärkepegel notwendig sind. Sie haben die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Der/die Mieter/in hat durch eine angemessene Begrenzung der Lautstärke sicherzustellen, dass Besucher und Dritte während der Veranstaltung nicht geschädigt werden (Hörsturzgefahr u.a.). Als allgemein anerkannte Regel der Technik enthält die DIN 15 905-5 „Veranstaltungstechnik – Tontechnik- Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel/Schallemissionen bei elektroakustischer Beschallungstechnik. Sie ist von dem/der Mieter/in zu beachten und umzusetzen. Der/die Mieter/in hat zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Gehörschutzmitteln (Ohrstöpsel) bereit zu stellen und den Besuchern auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Hierauf ist deutlich erkennbar im Eingangsbereich hinzuweisen.
Lautstärke. Es obliegt ausschließlich dem Veranstalter zu entscheiden, wie laut der Publikumsbereich beschallt wird. Bei zu hoher Lautstärke wird der Veranstalter Kontakt mit der Technikcrew aufnehmen. Anregungen aus dem Publikum werden nicht beachtet. Die Band übernimmt keine Haftung für eventuell auftretende Gehörschäden während des Gastspieles.
Lautstärke. Die umliegenden Stände dürfen durch Shows und Events nicht benachteiligt werden. Die Lautsprecher müssen zum Standinneren zeigen. Für die entertainment area der gamescom gilt, anders als in den Technischen Richtlinien der Koelnmesse genannt, ein maximaler Schalldruckpegel von LAPK = 95dB gemäß der DIN 15905-5. Dieser Maximalwert darf an keinem dem Publikum zugänglichen Ort überschritten werden. Neben der zuvor genannten maximalen Pegel, welcher dem Schutze des Publikums dient, behält sich die Koelnmesse vor, folgende verpflichtende Reglementierung der Bassanteile zu fordern: Die Einstellung der Beschallungsanlage darf in der Umgebung der Messestände (Messestandgrenze) auch im Bassbereich (8Hz bis 100Hz) die LCPK = 95dB nicht überschreiten. Die Aussteller haben dafür zu sorgen, dass ihre Bühne/Eventflächen von ausgebildetem Personal im Hinblick auf die Lautstärke überprüft werden; anfallende Kosten hat der Aussteller zu tragen. Die Einhaltung der Lautstärkeregelungen wird während der Messe in regelmäßigen Abständen überprüft. Koelnmesse kann Sie als Messestandbetreiber verpflichten, eine nachweisebare Lautstärke-Überwachung einzusetzen. Diese ist am letzten Aufbautag mit dem Sachverständigen der schallschutztechnischen Überwachung der Koelnmesse GmbH einzustellen. Sollten an dieser Messeinrichtung Manipulationsversuche festgestellt werden, kann der Betrieb der Beschallungsanlage durch die Koelnmesse GmbH eingestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Lautstärkeregelungen kann es zu Abmahnungen bis hin zur Abschaltung der Stromzufuhr durch die Koelnmesse GmbH kommen. Für die Einhaltung aller zum Schutz der Arbeitnehmer bestehenden gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und - Verordnungen während der Veranstaltung ist der Aussteller hinsichtlich des auf seinem Standbeschäftigten Personals verantwortlich. Die Verwendung von Gehörschutzwird empfohlen.
Lautstärke. (1) Insbesondere bei Privatveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Nutzung des Außengeländes und die damit verbundene Geräuschentwicklung ab 22:00 Uhr einzustellen ist. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Fenster und Türen zu schließen, damit die Nachtruhe in der Umgebung eingehalten wird.
Lautstärke. Die Lautstärke insbesondere von Musik, Animation oder sonstigen Tonquellen darf die Höhe von 85 Dezibel nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieser muss mit den Vermietern „Rent a Butler“ abgestimmt werden. Eine Zusage kann erst 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesagt werden.
Lautstärke. Bei der Ausrichtung und Bedienung der Musik-Anlage muss gewährleistet werden, dass Anwohner oder umliegenden Einrichtungen (Schrebergarten-Besitzer) nicht beeinträchtigt werden. Die Lautsprecher sind daher in Richtung Nord-Osten/ S-Bahn Haltestelle Wilhelmsburg auszurichten. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.

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  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.