Vertragsabschluss, -partner, Haftung Musterklauseln

Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung/Vertrag) der Meta Gastronomie GmbH an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung a) Der Veranstalter / Xxxxxxxxx erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Der Vertrag kommt bei Veranstaltungen durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Landgasthof an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Bei Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die Rücksendung der vom Kunden unterzeichneten schriftlichen Buchungsbestätigung des Maxhauses zu Stande.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 2.1. Jede Reservierung von Räumen oder Flächen sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung. 1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche und übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner (Hotel & Vertragspartner) zustande.