Leerstand Musterklauseln

Leerstand. Der Leerstand eines Gebäudes bzw. der Wohnung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden und stellt eine Gefahrerhöhung dar. Es erfolgt ggf. eine Zuschlagberechnung. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (gemäß Abschnitt B, § 9 VHB 2008) kann insbesondere dann vorliegen, wenn - sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wird - sich anlässlich eines Wechsels der Wohnung ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wurde (Abschnitt A, § 11 VHB 2008) - ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte und volljährige Person darin aufhält. - Vereinbarte Sicherungen (z.B. Einbruch-Melde-Anlagen) beseitigt, vermindert oder in nicht ordnungsgemäßem gebrauchsfähigen Zustand sind. Vorhandene Einbruch-Melde-Anlagen müssen ordnungsgemäß betrieben werden. Diese Be- stimmungen gelten auch bei einem Wohnungswechsel.
Leerstand. Die letzte zuverlässige Erfassung der Leerstandsquoten erfolgte 2011 im Rahmen des Mikrozensus. Vor zehn Jahren nahm Sachsen mit 9,9 % Wohnungsleerstand den bundesdeutschen Spitzenplatz ein, der Landkreis Nordsachsen führte gemeinsam mit Görlitz die Liste der höchsten Leerstände innerhalb Sach- sens an. Seitdem sind für die Gesamtregion keine belastbaren statistischen Daten mehr erhoben wor- den. Die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte von Bad Düben und Eilenburg weisen im Zeitraum 2017-2019 Leerstandsquoten von acht bis zehn Prozent aus. Einen wesentlichen Anteil daran haben der Geschosswohnungsbau sowie Gebäude mit geringem Sanierungsgrad. Aufgrund des überdurchschnitt- lichen Anteils an Ein- und Zweifamilienhäusern in Nordsachsen (94,5 bis 97,5 %, Landkreis Nordsachsen 2020) sowie Abrisstätigkeiten und Sanierungen u. a. in den Kommunen Mockrehna, Trossin, Dreiheide und Elsnig ist beim Zensus 2022 eine deutlich geringere Leerstandsquote zu erwarten. In den ländlichen Gemeinden besteht die Herausforderung, den „versteckten“ Leerstand von nicht mehr genutzten Wirt- schaftsgebäuden und Scheunen auf Althofstellen im Sinne von Flächensparstrategien und Ortsbildver- besserungen zu erschließen. Festzuhalten ist, dass im LEADER-Gebiet Dübener Heide weiterhin ein struktureller Leerstand mit stark sanierungsbedürftigen Immobilien besteht.

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  • Warnhinweise Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. Xxxx 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023 und vom 18. Oktober 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman Sachs Finance Corp International (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Autocallable Wertpapiere bezogen auf den S&P 500® Index (die "Wertpapiere"). ISIN: JE00BLS2TL88 WKN: GP2K84 Common Code: 181492058 Die Emittentin Goldman Sachs Finance Corp International ("GSFCI"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in 00 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx, Xxxxxx XX0 0XX und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300KQWCT26VXWW684. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am 17. Xxxx 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx- Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (Telefonnummer: (+00) 00000000) gebilligt.