Leihpersonal. 1 Leiharbeitende, die im Geltungsbereich dieses GAV eingesetzt werden, dürfen bei PostAuto ununterbrochen maximal für die Dauer von zwölf Monaten ein- gesetzt werden. Will PostAuto die Leiharbeiterin bzw. den Leiharbeiter über diese Dauer hinaus weiterbeschäftigen, so hat sie ihr/ihm einen unbefriste- ten Arbeitsvertrag gestützt auf diesen GAV anzubieten.
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Leihpersonal. 1 Leiharbeitende1Leiharbeitende, die im Geltungsbereich dieses GAV eingesetzt werden, dürfen bei PostAuto ununterbrochen maximal für die Dauer von zwölf Monaten ein- gesetzt eingesetzt werden. Will PostAuto die Leiharbeiterin bzw. den Leiharbeiter über diese Dauer hinaus weiterbeschäftigen, so hat sie ihr/ihm einen unbefriste- ten Arbeitsvertrag gestützt auf diesen GAV anzubieten. 2Bei konzerninternem Personalverleih gilt Abs. 1 analog. 3Beim Abschluss von Verträgen mit Personalverleihfirmen vereinbart PostAuto, dass für die Leiharbeitenden betreffend Arbeitszeit und Lohn die Bestimmungen dieses GAV angewendet werden.
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Samples: www.post.ch
Leihpersonal. 1 Leiharbeitende, die im Geltungsbereich dieses GAV eingesetzt werden, dürfen bei PostAuto ununterbrochen maximal für die Dauer von zwölf Monaten ein- gesetzt werden. Will PostAuto die Leiharbeiterin bzw. den Leiharbeiter über diese Dauer hinaus weiterbeschäftigen, so hat sie ihr/ihm einen unbefriste- ten Arbeitsvertrag gestützt ge- stützt auf diesen GAV anzubieten.
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Samples: syndicom.ch