Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen. 2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen: 2.2.1 Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden. 2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. 2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. 2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Lagerbedingungen, Lagerbedingungen, Lagervertrag
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 . • Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 : • Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert numeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfassterfaßt. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 . • Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 . • Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder od. fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 . • Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Lagerbedingungen
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 Bei Einlagerung Einlagerungen wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis Verzeich- nis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert numeriert werden. Behältnisse werden wer- den stückzahlmäßig erfassterfaßt. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses Lagerver- zeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht ver- bracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung Einlage- rung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Leistungen des Lagerhalters. 2.1 2.1. Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 2.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 2.2.1. Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 2.2.2. Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 2.2.3. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen die Lagerräume stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 2.2.4. Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Lagerbedingungen
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnetunterzeich- net. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert numeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb Ver- derb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Lagerbedingungen
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert numeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfassterfaßt. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses Lagerver- zeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende folgend Leistungen:
2.2.1 Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen sollten fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die di eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden und dort verschlossen werden.
2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Leistungen des Lagerhalters. 2.1 Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 Bei Einlagerung wird zu diesem Lagervertrag ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert numeriert werden. Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses kann verzichtet werden, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht und dort verschlossen werden.
2.2.2 Dem Einlagerer wird eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt.
2.2.3 Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich.
2.2.4 Der Lagerhalter nimmt zusätzliche Arbeiten, die über die geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung des Lagergutes hinausgehen, zur Erhaltung oder Bewahrung des Lagergutes oder seiner Verpackung vor, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
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Samples: Lagerbedingungen