Leistungen des Lagerhalters. Der Lagerhalter hat das Interesse des Einlagerers wahrzunehmen und alle Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Der Lagerhalter ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer durchführen und die Einlagerung bei Dritten vornehmen zu lassen. Der Lagerhalter übernimmt Lagerungen, insbesondere von Gütern des Bürobetriebes, jeder Art von Akten, Geschäftspapieren, Dokumenten, Datenträgern, Rückstellmustern sowie von gleichartigen Gegenständen, deren Erfassung im EDV- System, sowie Nebenleistungen (z.B. Aktenkartongestellung, -erfassung, Aktenvernichtung).
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Leistungen des Lagerhalters. Der Lagerhalter hat das Interesse des Einlagerers wahrzunehmen und alle Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Der Lagerhalter ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer durchführen und die Einlagerung bei Dritten vornehmen zu lassen. Der Lagerhalter übernimmt Lagerungen, insbesondere von Gütern des Bürobetriebes, jeder Art von Akten, Geschäftspapieren, Dokumenten, DatenträgernDatenträ- gern, Rückstellmustern sowie von gleichartigen Gegenständen, deren Erfassung im EDV- EDV-System, sowie Nebenleistungen (z.B. Aktenkartongestellung, -erfassung, Aktenvernichtung).
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Leistungen des Lagerhalters. Der Lagerhalter hat das Interesse des Einlagerers wahrzunehmen und alle Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Der Lagerhalter ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer durchführen und die Einlagerung bei Dritten vornehmen zu lassen. Der Lagerhalter übernimmt Lagerungen, insbesondere von Gütern des Bürobetriebes, jeder Art von Akten, Geschäftspapieren, Dokumenten, Datenträgern, Rückstellmustern sowie von gleichartigen Gegenständen, deren Erfassung im EDV- EDV-System, sowie Nebenleistungen (z.B. Aktenkartongestellung, -erfassung, Aktenvernichtung).
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Leistungen des Lagerhalters. Der Lagerhalter hat das Interesse des Einlagerers wahrzunehmen und alle Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Der Lagerhalter ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer Subun- ternehmer durchführen und die Einlagerung bei Dritten Drit- ten vornehmen zu lassen. Der Lagerhalter übernimmt Lagerungen, insbesondere insbeson- dere von Gütern des Bürobetriebes, jeder Art von Akten, Geschäftspapieren, Dokumenten, DatenträgernDatenträ- gern, Rückstellmustern sowie von gleichartigen GegenständenGe- genständen, deren Erfassung im EDV- EDV-System, sowie so- wie Nebenleistungen (z.B. Aktenkartongestellung, -erfassung, Aktenvernichtung).
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