Leistungen wie bei beitragsfreier Vertragsführung. Hatte der Risikoträger bei Vertragsbeginn das rechnungsmäßige Alter von 45 Jahren überschritten oder - liegt zwischen Vertragsbeginn und seinem Tod weniger als ein Jahr, entsprechen die Leistungen aus der Beitragsrückgewähr denjenigen einer beitragsfreien Kapitalversicherung. Das Erreichen der Mindestsumme wird hierfür nicht vorausgesetzt. Der Versicherungsnehmer hat auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragspflichtig weiterzuführen. Zahlt er die Beiträge weiter, gelten für das Kind die doppelten Unfallversicherungssummen.
Appears in 2 contracts
Samples: Kapital Unfallversicherung, Insurance Policy
Leistungen wie bei beitragsfreier Vertragsführung. Hatte der Risikoträger Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn das rechnungsmäßige Alter von 45 Jahren überschritten oder - liegt zwischen Vertragsbeginn und seinem Tod weniger als ein Jahr, entsprechen die Leistungen aus der Beitragsrückgewähr denjenigen einer beitragsfreien Kapitalversicherung. Das Erreichen der Mindestsumme (Ziffer 4.2) wird hierfür nicht vorausgesetzt. Der Versicherungsnehmer hat auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragspflichtig weiterzuführen. Zahlt er die Beiträge weiter, gelten für das Kind die doppelten Unfallversicherungssummen.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Policy, Insurance Policy