Leistungs- und Preisänderung Musterklauseln

Leistungs- und Preisänderung. 6.1 Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden vor Reiseantritt, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenfalls bleiben andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen vorbehalten. Wir setzen den Kunden von wesentlichen Änderungen unverzüglich in Kenntnis. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Reiseantritt über etwaige Änderungen bei uns zu informieren. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit uns geschlossenen Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen uns für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, leiten wir diese an den Kunden weiter. Andere Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Preisbestandteile Devisen- Wechselkurse, Beförderungstarife und -preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen), behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben (z.B. Hafen- und Flughafengebühren) behalten wir uns ausdrücklich vor. Preiserhöhungen werden nur weitergegeben, wenn zwischen dem Abschluß des Vermittlungsvertrages und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen, jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt. Der Nachweis keines oder eines geringeren Mehraufwandes bleibt dem Kunden grundsätzlich vorbehalten.
Leistungs- und Preisänderung. Ergeben sich aus wichtigen Gründen vor Beginn des Aufenthalts wesentliche Änderungen des Vertragsgegenstands oder des Beherbergungspreises, werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich benachrichtigen. Bei unvorhergesehenen, erheblichen Preiserhöhungen seitens des Leistungsträgers sind wir berechtigt, unsere Preise nachträglich der veränderten Situation anzupassen, wenn zwischen der Buchungsbestätigung und dem vereinbarten Aufenthaltstermin mehr als 4 Monate liegen. Sollten die Zugeständnisse an die Leistungsträger eine Preiserhöhung von mehr als 10 % des Beherbergungspreises erforderlich machen, kann der Xxxx innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung den geschlossen Beherbergungsvertrag kündigen.
Leistungs- und Preisänderung. Abweichungen in Preis und Leistung vom vereinbarten Vertrag, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und nicht durch uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, werden gestattet, soweit der Gesamtrahmen der Projektfahrt nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Somit ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnehmer des Winterlagers unter Anpassung aktueller Erfordernisse (z.B. bei Änderung der Buchungszahlen, Erhöhung der Preise Hotelpartner und kurzfristige Kontingentstreichungen durch Hotelpartner) in ein anderes gleichwertiges Vertragshotel umzubuchen.
Leistungs- und Preisänderung. 1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und von tourist-online oder dem Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeige- führt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beein- trächtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaf- tet sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.