Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei Musterklauseln

Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei. Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anzeige der Rufnummer des Anrufers • Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Verbindungen angezeigt, wenn diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. • Übermittlung der eigenen Rufnummer • Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angeru- fenen übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Einstellung des Anschlusses (CLIP). Sofern seine Tele- fonendgeräte es unterstützen, kann der Kunde die Ruf- nummernunterdrückung auch fallweise (je aufgebauter Verbindung) deaktivieren (außer bei Notrufen) (CLIR). • Übermittlung der eigenen Rufnummer bei Nutzung einer FRITZ!Box • Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angeru- fenen übermittelt. Die Aktivierung / Deaktivierung er- folgt direkt an der FRITZ!Box (Einstellung) durch den Kunden. • Anrufweiterschaltung • Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss umgeleitet werden. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung erfolgt durch den Kunden für seinen An- schluss. Der Kunde kann an seinem Telefon selbst einge- ben, in welchen Fällen und unter welcher Rufnummer er erreichbar sein möchte. Für die Weiterleitung ankommender Anrufe zu einem ande- ren Anschluss, zahlt der Kunde bei jedem ankommenden An- ruf den Preis für eine Verbindung vom kundeneigenen Fest- netz-Anschluss der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu dem Anschluss, zu dem der Anruf weitergeleitet wird. Bedingungen zur Anrufweiterschaltung: Der Kunde ist ver- pflichtet den Teilnehmer darüber zu informieren, dass er sei- nen Anschluss per Rufweiterleitung an dessen Anschluss weiterleitet. Mit der Aktivierung der Rufweiterleitung stellt der Kunde sicher, das Einverständnis des Teilnehmers zu be- sitzen. • Telefonieverbindungssperre • Der Kunde kann an seinem Anschluss von der Städtische Werke Netz + Service GmbH abgehende und einge- hende Verbindungen selbst sperren. • Änderung der Rufnummer • Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss von der Städtische Werke Netz + Service GmbH eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis von der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- stellt werden.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei. Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete End- gerät des Kunden diese unterstützt. • Anzeige der Rufnummer des Anrufers Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Verbindungen angezeigt, wenn diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. • Übermittlung der eigenen Rufnummer Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angerufenen übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Einstellung des Anschlusses (CLIP). Sofern seine Telefonendgeräte es unterstützen, kann der Kunde die Rufnummernunterdrückung auch fallweise (je aufgebauter Verbindung) deaktivieren (außer bei Notrufen) (CLIR). Der Kun- de kann auch beantragen, dass seine Rufnummer dauerhaft nicht übermittelt wird (außer bei Notrufen). • Anrufweiterschaltung und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der BITel eine neue Ruf- nummer aus dem Rufnummernkreis der BITel zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig. • Telefon Optionen Auf Wunsch des Kunden können zu dem jedem Business Complete Tarif wei- tere kostenpflichtige Telefon Optionen hinzugebucht werden. Hierzu sind die Vorgaben aus den AGB, insbesondere die Regelungen aus § 16 zu „Fair Usage“, zu beachten.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei. Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei. Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschal- tete Endgerät des Kunden diese unterstützt. · Anzeige der Rufnummer des Anrufers Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Verbindun- gen angezeigt, wenn diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. · Übermittlung der eigenen Rufnummer Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angerufenen übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Einstellung des Anschlusses (CLIP). Sofern seine Telefonendgeräte es unterstützen, kann der Kunde die Rufnummernunterdrückung auch fallweise (je aufgebau- ter Verbindung) deaktivieren (außer bei Notrufen) (CLIR). · Übermittlung der eigenen Rufnummer bei Nutzung einer FRITZ!Box Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angerufenen übermittelt. Die Aktivierung / Deaktivierung erfolgt direkt an der FRITZ!Box (Einstellung) durch den Kunden. · Anrufweiterschaltung Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss umgeleitet werden. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung erfolgt durch den Kunden für seinen Anschluss. Der Kunde kann an seinem Telefon selbst eingeben, in welchen Fällen und unter welcher Ruf- nummer er erreichbar sein möchte. Für die Weiterleitung ankommender Anrufe zu einem anderen An- schluss, zahlt der Kunde bei jedem ankommenden Anruf den Preis für eine Verbindung vom kundeneigenen Festnetz-Anschluss der Thüga Energie GmbH zu dem Anschluss, zu dem der Anruf weiter- geleitet wird. Bedingungen zur Anrufweiterschaltung: Der Kunde ist verpflichtet den Teilnehmer darüber zu informieren, dass er seinen Anschluss per Rufweiterleitung an dessen Anschluss weiterleitet. Mit der Aktivie- rung der Rufweiterleitung stellt der Kunde sicher, das Einverständnis des Teilnehmers zu besitzen. · Telefonieverbindungssperre Der Kunde kann an seinem Anschluss von Thüga Energie GmbH abgehende und eingehende Verbindungen selbst sperren. · Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss von Thüga Energie GmbH eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis von Thüga Energie GmbH zur Verfügung gestellt werden.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei. Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt: • Anzeige der Rufnummer des AnrufersÜbermittlung der eigenen Rufnummer (CLIP) • Übermittlung kundeneigener Rufnummerninformationen des Anrufers (Clip no screening) • Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer (CLIR) • Anrufweiterschaltung (AWS) • Fax

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.