Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fahrschule, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen Forderung verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ausbildungsvertrag
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung Ausbil- dung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung Ausbil- dung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigernver- weigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung Forsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie so- wie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Fahrschulausbildung
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Die Fahrschule behält sich spätestens ab diesem Zeitpunkt das Recht vor, die in Zukunft anfallende Fahrstunden und Beiträge, zu berechnen und den Zahlungseingang vor Erbringung der Leistung abzuwarten.
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Samples: Fahrausbildungsvereinbarung
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich Aus- gleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigernverweigern oder den Fahrschüler so stellen wie zur Beendigung der Ausbildung (6 Monate-Regel).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt Entgeld nicht zur bei Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Fahrschulausbildung
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung An- meldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen