Liberalisierung des Handels. 1. Gemäss Absatz 2 bis Absatz 4 liberalisieren die Vertragsparteien ihren gegensei- tigen Dienstleistungsverkehr im Einklang mit Artikel V des GATS22.
Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.
Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.
Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.