Gemischte Ausschuss. 1. Die Vertragsparteien setzen einen Gemischten Ausschuss EFTA-Singapur ein. Dieser setzt sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammen. Minister oder hohe Beamte, die von den Vertragsparteien zu diesem Zweck delegiert werden, übernehmen gemeinsam den Vorsitz.
Gemischte Ausschuss. 1. Die Durchführung dieses Abkommens obliegt einem Gemischten Ausschuss. Jede Partei ist im Gemischten Ausschuss vertreten.
Gemischte Ausschuss. 1. Die Durchführung dieses Abkommens wird von einem Gemischten Ausschuss überwacht und wahrgenommen. Jede Vertragspartei ist im Gemischten Ausschuss vertreten. Der Gemischte Ausschuss wird von einem Vertreter eines EFTA-Staates und einem Vertreter eines SACU-Staates gemeinsam präsidiert.