LIEFERANTENBEDINGUNGEN. Vor dem Zugriff auf den Cloud Service müssen Lieferanten: (i) sich über den Cloud Service registrieren, (ii) eine Vereinbarung mit SAP schließen und, sofern zutreffend, (iii) im entsprechenden, von SAP zugewiesenen regionalen Netzwerk für den Austausch von Dokumenten zwischen dem Auftraggeber und den Lieferanten eingerichtet werden. „Lieferant“ bezeichnet eine Arbeitskraft oder Agentur, die vom Auftraggeber über den Cloud Service beschäftigt wird.
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Samples: Supplementary Conditions for Sap Ariba and Fieldglass Cloud Services, Supplementary Conditions for Sap Ariba and Fieldglass Cloud Services, Sap Ariba and Fieldglass Cloud Services Agreement
LIEFERANTENBEDINGUNGEN. Vor dem Zugriff auf den Cloud Service müssen Lieferanten: (i) sich über den Cloud Service registrieren, (ii) eine Vereinbarung mit SAP schließen und, sofern zutreffend, (iii) im entsprechenden, von SAP zugewiesenen regionalen Netzwerk für den Austausch von Dokumenten zwischen dem Auftraggeber und den Lieferanten eingerichtet werden. „Lieferant“ oder „Vertragspartner“ bezeichnet eine Arbeitskraft oder Agentur, die vom Auftraggeber über den Cloud Service beschäftigt wird.
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