Lieferdokumente Musterklauseln

Lieferdokumente. Alle Lieferungen von Waren an NETAPP müssen eine Packliste enthalten, die die ausgelieferten Waren aufführt. Jede Ausfertigung muss die Bestellformular-Nummer von NETAPP, Teile-Nummer und die Menge/Anzahl der gelieferten Waren angeben. Lieferscheine sind in dreifacher Ausfertigung an die auf der Vorderseite des NETAPP-Bestellformulars genannte Zielanschrift oder an den Adressat dieser Bestellung an dem Tag, an dem die Versendung erfolgt, zu senden. Die Lieferung und Annahme der Dienstleistungen ist von einem autorisierten Vertreter von NETAPP durch Unterzeichnung der vorgelegten Rechnung oder durch eine Bestätigung der Fertigstellung zu belegen, in der die Dienstleistung ausdrücklich angenommen und Bezug auf die entsprechende Bestellformular-Nummer genommen wird.
Lieferdokumente. 12.1. Die Lieferdokumente werden in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt. Die Positionen auf Lieferschein und Rechnung werden entsprechend den in der Bestellung/Lieferplan angeführten Materialnummern angeführt. 12.2. Werden fertigungslos-/chargenbezogene Prüfbescheinigungen wie z.B. Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204 3.1 benötigt, wird dies in der Bestellung angegeben. Die Prüfbescheinigungen sind den Warenbegleitpapieren der entsprechenden Lieferung beizufügen, oder PÖTTINGER nach Vereinbarung in elektronischer Form zuzusenden.
Lieferdokumente. Für die Anlieferung an unseren Standorten sind entsprechende Lieferpapiere (Lieferschein und/oder Packliste) mit den folgenden Angaben analog zur Warenanmeldung/Avisierung zwingend erforderlich: • Tatsächlicher Absender / vollständige Lieferantenadressdaten • Bestell- oder Auftragsnummer (PO-Nummer) • Positionsdaten mit Artikelnummern, Artikelbezeichnung und Stückzahl Alle Angaben auf den Lieferdokumenten müssen den Daten in der Warenanmeldung entsprechen! Fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Dokumente führen zu Mehraufwand und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Lieferdokumente in deutscher und/oder englischer Sprache verfasst sein müssen und diese den vereinbarten Liefertermin (mit Datum und Uhrzeit) sowie die genauen Liefermengen zu enthalten haben!
Lieferdokumente. Jede Rücklieferung an uns setzt unsere schriftliche Zustimmung voraus. Der Rücklieferung sind beizu- fügen:
Lieferdokumente. Der AN ist verpflichtet, der Ware ein Lieferdokument beizufügen, das mindestens die folgenden für die Ausfuhr benötigten Angaben enthält: • Bestellnummer • eindeutige Warenbeschreibung • Menge / Stückzahl • Zolltarifnummer • Ursprungsland sowie
Lieferdokumente. Alle mit der Anmeldung eingereichten Dokumente sind dem zu befördernden AN-Equipment ausgedruckt beizufügen. Aus den Lieferdokumenten muss klar ersichtlich sein, zu welcher Plattform das AN-Equipment zu befördern ist. Des Weiteren muss der Verwendungszeitpunkt benannt werden, wozu in der Vorlage ein entsprechendes Feld vorgesehen ist. Weitere Eintragungen hinsichtlich Auftrags- bzw. Bestellnummer von TenneT oder Kampagnenbezeichnung können im Feld Bemerkungen erfolgen.
Lieferdokumente. Alle eingereichten Dokumente müssen dem zu befördernden AN-Equipment ausgedruckt beigefügt sein. Aus den Lieferdokumenten muss klar ersichtlich sein, welche Plattform das Ziel der Materialien sein soll. Des Weiteren muss der Verwendungszeitpunkt benannt werden, wozu in der Vorlage ein entsprechendes Feld vorgesehen number (form provided by TenneT; content provided by the Contractor) • Delivery Note (Contractor), • Customs documents (Contractor): • Export accompanying document ▪ Field 8 - Recipient: Platform name, 00000 German EEZ North Sea (QU), ▪ Field 17 - Destination country code from Germany: QU Destination country code from other member states: QV • ATB after end of T1 procedure • Certificate for containers and accessories (Contractor), • IMO declaration and safety data sheet in the event of dangerous materials (Contractor), • if applicable, references to special handing requirements during storage, loading and transport (Contractor). All submitted documents must also be printed and enclosed with the Contractor's Equipment to be transported. The delivery documents must clearly show which platform is the destination of the materials. The date this equipment will be used must be stated as well. A corresponding field is provided on the form for this purpose. Further entries pertaining to the General Terms and Conditions for Logistics and Customs of DATUM 10.04.2024 TenneT TSO GmbH SEITE 19 von 36 ist. Weitere Eintragungen hinsichtlich Auftrags- bzw. Bestellnummer von TenneT oder Kampagnenbezeichnung können im Feld Bemerkungen erfolgen.
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  • Lieferantenwechsel ALE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Stromliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. ALE liefert Strom am Ende des Hausanschlusses, ferner nur, sofern - die Verbrauchsstelle mit einem Ein- oder Doppeltarifzähler ausgestattet ist und im Netzgebiet des jeweils örtlichen Netzbetreibers liegt. - der Stromverbrauch bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 25.000 kWh beträgt. - die Lieferung zum Letztverbrauch in Niederspannung erfolgt. - der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht gesperrt ist. - keine überfällige Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden gegenüber ALE besteht. Sollte eine der Voraussetzungen bei Lieferbeginn nicht gegeben sein oder nach Lieferbeginn weg- fallen, dann kann ALE den Vertrag außerordentlich kündigen.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.