LIEFERUNG UND ANNAHME Musterklauseln

LIEFERUNG UND ANNAHME. 5.1 Soweit im Bestätigten Auftrag nicht anderweitig bestimmt, erfolgen alle Produktlieferungen CIP (Fracht und Versicherung bezahlt bis) Bestimmungsort. Der Be- griff CIP hat die Bedeutung, die ihm in der zum Zeit- punkt des Bestätigten Auftrags jeweils aktuellsten von der Internationalen Handelskammer in Paris veröffent- lichten Version der INCOTERMS zugewiesen ist. (siehe xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx)
LIEFERUNG UND ANNAHME. 3.1 Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Teillieferung von Produkten zusammen mit einem Lieferschein erfolgt, auf dem das Auftragsdatum, die Auftragsnummer, Typ und Menge der Produkte, und die besonderen Anweisungen zur Lagerung der Produkte (falls vorhanden) sowie, falls die Auftragslieferung in Teilen erfolgt, die ausstehende und noch zu liefernde Restschuld des Auftrags aufgeführt sind.
LIEFERUNG UND ANNAHME. 3.1 Sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen von Newell schriftlich angenommenen Dokument nichts Abweichendes festgelegt ist, werden alle Waren durch Newell „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) geliefert. Der Kunde hat die Waren bei Lieferung anzunehmen. Newell ist berechtigt, je nach Art und Menge der vom Kunden gekauften Waren einen Mindestbestellwert vorzusehen und/oder eine Mindestgebühr für die Lieferung der Waren an den Kunden erheben.
LIEFERUNG UND ANNAHME. 6.3.1 Der Kunde soll unmittelbar nach Lieferung des erstellten Produkts sorgfältig und umfassend prüfen, ob dieses seinen Anforderungen entspricht. Vor der Vervielfältigung von Grafiken hat der Kunde einen Probedruck in den entsprechenden Grössenverhältnissen vorzunehmen.
LIEFERUNG UND ANNAHME. 1. Bitte beachten: Erst nach Kontrolle und schriftlicher Freigabe des Verlegeplanes kann die Fertigung der Elemente eingeplant werden. Liefer- und Montagefristen beginnen also erst dann, wenn die Freigabe vorliegt.
LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart oder ausdrücklich in der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an den Käufer angegeben:
LIEFERUNG UND ANNAHME. 7.1 Sofern mit TEKNOR GERMANY nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, wird TEKNOR GERMANY die Waren an die Lieferadresse zustellen, die auf der Bestellung angegeben ist oder die Adresse, die der Käufer TEKNOR GERMANY auf sonstige Weise ausdrücklich mitgeteilt hat.
LIEFERUNG UND ANNAHME. 3.1 Die Lieferung erfolgt als verzollte Lieferung („Delivery Duty Paid“) gemäß den ICC – INCOTERMS. Der Liefertermin ist verbindlich. Jeder Lieferung müssen Lieferscheine mit den Angaben der Bestellnummer von ROTA, des Bestellzeichens von ROTA, der Art der Verpackung, sowie der Menge und dem Gewicht der Lieferung beiliegen. Insbesondere sind Lieferungen von Waren, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen, entsprechend zu kennzeichnen und die dazugehörende Sicherheitsdatenblätter in der aktuellsten Fassung mit jeder Lieferung zu verschicken und gesondert per Mail als PDF an Xxxxxxx.XXX@xx.xxxxxxxx.xxx oder XXX.Xxxxxxxxxxx@xx.xxxxxxxx.xxx zu senden.
LIEFERUNG UND ANNAHME. (a) FOSS kann versandfertige Ware, die nach Ansicht von FOSS als Teillieferung geeignet sind, versenden und in Rechnung stellen.
LIEFERUNG UND ANNAHME. Die Software gilt ab dem Datum, an dem sie zum Herunterladen und Installieren bereitgestellt wird, oder dem Datum, an dem Cisco die physischen Medien (z. B. CD oder DVD) mit der Software ausliefert, je nachdem, welches Datum früher ist, als ausgeliefert und von Ihnen angenommen. Sie erklären sich damit einverstanden, ab dem Annahmedatum an die Bedingungen dieses EULA gebunden zu sein. Wenn Sie nicht befugt sind, diesen EULA abzuschließen, oder Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Senden Sie sie an die anerkannte Quelle zurück, deaktivieren oder deinstallieren Sie sie und fordern Sie eine vollständige Rückerstattung innerhalb von dreißig