Kalkulation. Die Beitragssätze werden mittels anerkannter mathematischer-statistischer Verfahren unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Provisionen, Sach- und Personalkosten und Aufwand der Rückversicherung) und des Gewinnansatzes kalkuliert.
Kalkulation. Die Vergütung besteht aus folgenden Kostenbestandteilen:
1. fallspezifische Leistungen, das sind Leistungen „für“ und „mit“ der leistungsberech- tigten Person,
2. fallunspezifischen Leistungen sowie einem
3. Sockel (Trägergemeinkosten et cetera),
Kalkulation. Die von uns angebotenen Preise und Mengen sind für die vom Besteller angegebene Personen- und Mengenanzahl angemessen für „Normalesser“ kalkuliert.
Kalkulation. 1.20.1 Auf Verlangen hat der Auftragnehmer im Falle der Auftragserteilung die Kalkulationsformblätter (falls branchenspezifisch nicht üblich, gleichwertige Kalkulations- unterlagen) verschlossen zu übergeben. Diese werden von der KHBG herangezogen, sobald Berechnungen auf den Preisgrundlagen und der Preisbasis des Vertrags angestellt werden müssen.
Kalkulation. Der AN ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss die Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag zur Hinterlegung beim AG einzureichen. Der AG darf die Kalkulation öffnen für die Prüfung vom AN geltend gemachter Ansprüche auf geänderte oder zusätzliche Leistungen oder Entschädigung n. § 642 BGB. Vom AN geltend gemachte Kosten müssen den Grundlagen der hinterlegten Kalkulation entsprechen. Die Kostenaufgliederung der hinterlegten Kalkulation muss so detailliert aufgegliedert sein, dass auf dieser Grundlage eine Prüfung der eingereichten Nachträge möglich ist. Die Kostenermittlung muss für alle Teilleistungen die entsprechenden Lohn-, Stoff-, Geräte-, Fremd- und Gemeinkosten ( unterteilt nach Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten ) und Planungskosten getrennt ausweisen. Die Preiszuschläge sind aufzugliedern nach Anteilen für:
a) Baustellengemeinkosten
b) Allgemeinen Geschäftskosten
c) Risikozuschläge
d) Gewinn Planungsleistungen sind auf Grundlage der HOAI zu kalkulieren. Hierbei gelten die Mindestsätze der Honorarzone III. Die weitere Kostenanpassung erfolgt durch Kostenfaktoren, die für die Planungsteile II bis XII HOAI getrennt in der Kalkulation auszuweisen sind. Entsprechen die Kostenangaben oder Kalkulationen des AN nicht vorstehenden Vorgaben so ist der AG berechtigt, die Kostenaufteilung nach billigem Ermessen durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Die hiermit verbundenen Kosten hat der AN zu tragen.
Kalkulation. Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber auf Basis der im Vorprojekt ermittelten Anforderungen eine Kalkulation (Preisinformation) über die EHdB (Erstmalige oder erneute Herstellung der Betriebsbereitschaft) Pauschale sowie die laufenden Betriebskosten.
Kalkulation. Leistung ohne Auftrag – Vergütung nach § 2 Nr. 8 Absatz 2 VOB/B
Kalkulation. 4. Referenzen
Kalkulation. Lohngleitklauseln und Stoffpreisgleitklauseln sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kalkulation. Logo Logo Logo Von wirtschaftlicher Relevanz sind ebenso die folgenden internen Geschäftsvorgänge: