Lieferung der Wertpapiere Musterklauseln

Lieferung der Wertpapiere. Die Schuldverschreibungen samt eventuellen Zinsansprüchen sind in einer Global- Inhaberschuldverschreibung (die „Globalurkunde“) verbrieft, die am Tag der Begebung bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt wird. Der Anspruch des Anlegers auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift in Höhe ihres Miteigentumsanteils an der Global- Inhaberschuldverschreibung in ihr jeweiliges Wertpapierdepot gebucht. Die Schuldverschreibungen sind entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften und Verfahren der Clearstream Banking AG übertragbar. Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung Potentielle Investoren: Die Schuldverschreibungen werden an Privatanleger und/ oder an institutionelle Investoren in der Bundesrepublik Deutschland verkauft.
Lieferung der Wertpapiere. Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind in einer Global- Inhaberschuldverschreibung (die „Globalurkunde“) verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt wird. Der Anspruch des Anlegers auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift in Höhe ihres Miteigentumsanteils an der Global-Inhaberschuldverschreibung in ihr jeweiliges Wertpapierdepot gebucht. Die Schuldverschreibungen sind entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften und Verfahren der Clearstream Banking AG übertragbar. Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung Potentielle Investoren Die Schuldverschreibungen werden an Privatanleger und an institutionelle Investoren in der Bundesrepublik Deutschland verkauft. Verfahren zur Meldung des dem Zeichner zugeteilten Betrages Die Zeichner erhalten eine Abrechnung über die Höhe des von ihnen erworbenen Betrages durch ihre Depotbank. Kursfestsetzung, Verkaufskurs Der von der Emittentin festgelegte erste Verkaufskurs beträgt 100 %. Anschließend werden die Schuldverschreibungen freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden dann fortlaufend festgesetzt. Platzierung Die Schuldverschreibungen können bei der Stadtsparkasse Wuppertal, Islandufer 15, 42103 Wuppertal bezogen werden. Zahlstelle Die Zahlstelle für die Schuldverschreibungen ist die Stadtsparkasse Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx.
Lieferung der Wertpapiere. Die Wertpapiere werden nicht als effektive Stücke geliefert. Die Wertpapiere wurden zum Clearing durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt („CBF“) angenommen. Bei einem Erwerb der Wertpapiere nach dem Ausgabetag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen. Die Anschrift der CBF ist Clearstream Banking AG, Frankfurt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.
Lieferung der Wertpapiere. Die Lieferung der Wertpapiere erfolgt an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag durch Hinterlegung bei dem Clearing System. Beim Kauf der Wertpapiere nach Valuta erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen. Die Wertpapiere werden nicht als effektive Stücke geliefert.
Lieferung der Wertpapiere. Der Beginn der Lieferung der angebotenen Aktien erfolgt – vorbehaltlich einer Verkürzung des Angebots – voraussichtlich beginnend rund drei Wochen nach dem für den 16. Xxxx 2007 geplan- ten Ablauf der Zeichnungsfrist und damit voraussichtlich beginnend Anfang April 2007, und zwar nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister angemeldet und in diesem eingetragen wurde. Sämtliche Aktien werden den Aktionären als girosammelverwahrte Miteigentumsanteile an einer Globalurkunde zur Verfügung gestellt. Die Einbuchung der Aktien in die Depots bei den jeweils depotführenden Kreditinstituten erfolgt über die Clearstream Banking AG, Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, bei der zu diesem Zweck eine Globalurkunde eingeliefert wird. Eine Auslieferung effektiver Stücke findet nicht statt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen