Clearing System. Jede Schuldverschreibungen verbriefende Globalurkunde wird von einem oder im Namen eines Clearing Systems verwahrt. "Clearing System" bedeutet folgendes: Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF").
Clearing System. Jede Globalurkunde wird so lange von einem oder im Namen eines Clearing Systems verwahrt werden, bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Wertpapieren erfüllt sind. "Clearing System" bedeutet folgendes: Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF") oder jeder Rechtsnachfolger. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen des jeweiligen Clearing Systems übertragen werden können. §2 (Status) Die Verpflichtungen aus den Wertpapieren begründen unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, die den Verpflichtungen Vorrang einräumen. §3 (Zinsen) Auf die Wertpapiere werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. (Rückzahlung. Außerordentliches Ereignis)
(1) Rückzahlung. Die Wertpapiere haben keinen bestimmten Fälligkeitstag. Die Wertpapiere werden aufgrund einer Kündigung durch die Emittentin, einer Ausübung des Ausübungsrechts des Gläubigers oder aufgrund einer Reset Ereignis Beendigung (wie jeweils nachstehend definiert) und vorbehaltlich einer Verschiebung aufgrund eines Störungstages nach §4b am Fälligkeitstag (wie nachstehend definiert) zurückgezahlt zum Rückzahlungsbetrag, im Fall der Kündigung durch die Emittentin oder der Ausübung des Ausübungsrechts des Gläubigers bzw. im Fall des Eintritts einer Reset Ereignis Beendigung zum Mindestbetrag. Der Rückzahlungsbetrag bzw. der Mindestbetrag bezüglich jedes Wertpapiers wird von der Berechnungsstelle unter Anwendung der maßgeblichen Festlegungen der Festlegungsstelle und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen berechnet. Der Rückzahlungsbetrag bzw. der Mindestbetrag wird den Gläubigern von der Festlegungsstelle gemäß §12 unverzüglich nach seiner Feststellung mitgeteilt.
(2) Kündigung durch die Emittentin. Vorbehaltlich einer wirksamen Ausübung des Ausübungsrechts des Gläubigers oder des Eintritts einer Reset Ereignis Beendigung steht es der Emittentin frei, die Wertpapiere vollständig, jedoch nicht teilweise ab dem Ersten Handelstag (einschließlich), an jedem Geschäftstag durch Mitteilung an die Gläubiger gemäß §12 zu kündigen (die "Kündigung durch die Emittentin"). Eine solche Erklärung (die "Kündigungsmitteilung") ist unwiderruflich und soll den Tag, zu dem die Wertpapiere gekündigt werd...
Clearing System. Die Globalurkunden werden jeweils bei Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, oder einem Funktionsnachfolger ("Clearstream") hinterlegt bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Der Anspruch des Inhabers eines Miteigentumsanteils oder eines Rechts an einer Globalurkunde (jeweils "Anleihegläubiger") auf Ausgabe einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.
Clearing System. Das aktuellen, vollintegrierten Handels- und Clearingsystem wird künftig von CCP.A verwendet, um die Clearing- und Risikomanagement Services zu erbringen. Da die Funktionalität des Clearingsystems bereits in die Gesamtsystemlösung integriert ist, wird sich für die Clearingmitglieder keine tatsächliche Änderung ergeben. Das System, die Konnektivität und auch die bereits vorhandenen Benutzerkonten bleiben unverändert. Es besteht immer die Möglichkeit, neue Systembenutzer zu registrieren, das Benutzerzugriffsprofil für vorhandene Benutzer zu ändern oder Benutzer bei Bedarf zu löschen. Die Benutzerverwaltung wird weiterhin von EXAA durchgeführt.
Clearing System. Die Globalurkunde wird von oder für ein Clearing System verwahrt, bis sämtli- che Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind. Clearing Sys- tem bezeichnet Clearstream Banking AG, Eschborn, sowie jeden Nachfolger in dieser Eigen- schaft.
Clearing System. Die Globalurkunden, welche die Schuldverschreibungen verbriefen, werden bei Clearstream oder einem Funktionsnachfolger hinterlegt, bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind.
Clearing System. Die Vorläufige Globalurkunde und die Dauerglobalurkunde werden von oder für ein Clearing System verwahrt bis, im Fall einer Dauerglobalurkunde, sämtliche Ver- bindlichkeiten der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind. Clearing Sys- tem bezeichnet Clearstream Banking AG, Frankfurt sowie jeden Nachfolger in dieser Eigen- schaft.
Clearing System. Jede Globalurkunde wird von dem oder für das Clearing System verwahrt, bis, im Fall der Dauerglobalurkunde, sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. "Clearing System" bezeichnet Clearstream Banking AG, Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx ("CBF") sowie jeden Nachfolger in dieser Eigenschaft.