Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug Musterklauseln

Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (a) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Das Terminal wird an die vom Käufer angegebene Adresse versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 1. Die Lieferung erfolgt ab Werk wo auch der Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Das Abladen der Lieferfahrzeuge am Bestimmungsort obliegt dem Käufer.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Emsbüren zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Be- schaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat, Einzelstück). Die fehlerfreie Herstellung der Ware wird vom Verkäufer auch inso- weit geschuldet, als er die Ware oder weiterverarbeitete Komponen- ten nicht selbst herstellt, sondern seinerseits einkauft.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 5.1 Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 8.1 Sofern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk („Ex Works“ Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der XXX Xxxxxx, wo auch der Erfüllungsort liegt.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 5.1 Lieferungen erfolgen DDP (Delivered Duty Paid, Incoterms 2020) an den in der Bestellung von Oxford PV Germany GmbH angegebenen Bestimmungsort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an die folgende Adresse von Oxford PV Germany GmbH zu erfolgen: Oxford PV Germany GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxx xx xxx Xxxxx. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 6.1 Lieferungen erfolgen DDP (Delivered Duty Paid, Incoterms 2020) an den in der Bestellung von PFINDER angegebenen Bestimmungsort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an die folgende Adresse von PFINDER zu erfolgen: Pfinder KG, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 1. Die Lieferung und Verkauf ist ab Lager der GAM International in Krumbach, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Risiko und Transportkosten ab Lager in Krumbach gehen zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde ein Transportunternehmen wünscht oder bestellt, so muss er dies vorher mitteilen, ansonsten erfolgt die Lieferung der Ware durch ein Transportunternehmen der GAM International.