Rechtswahl, Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle An- sprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT an- zuwenden; die Anwendung des “Einheit- lichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GESELL- SCHAFT. 6. Choice of law, place of jurisdiction: The laws at the registered office of the COM- PANY shall apply exclusively to all claims arising from or in connection with the CONTRACT; the application of the “Uni- form UN Sales Law” (United Nations Con- vention on Contracts for the International Sale of Goods) is expressly excluded. The exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from or in connection with the CONTRACT shall be the regis- tered office of the COMPANY.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 18.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 19.1 Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
Rechtswahl, Gerichtsstand a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GESELLSCHAFT.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN- Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart, wobei die PSt aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.
Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen den Par- teien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragli- che Schuldverhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbin- dung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reich- weite der Rechtswahl nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, so- weit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deut- schen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Rechtswahl, Gerichtsstand. 17.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und IPHOS unterliegt materiellem österreichischem Recht, nicht aber dem UN-Kaufrecht, welches ausge- schlossen ist.
Rechtswahl, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Ein vertraglicher Gerichts- stand wird nicht vereinbart. Klagen gegen uns können bei unserem allgemeinen Gerichts- stand, d. h. bei dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz unserer Hauptniederlassung oder an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand der American Express Europe S.A. - Austrian Branch, erhoben werden.