Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zulässig. 4.2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 4.3. Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf. 4.4. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen können. 4.5. Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Lieferanten für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe iHv 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts (netto) zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen. 4.6. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt. 4.7. Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. 4.1 Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist- frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zulässig.
4.2. 4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3. 4.3 Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.
4.4. 4.4 Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen könnenNachfrist.
4.5. 4.5 Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Lieferanten für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe iHv 0,5 in Höhe von 0,5%, maximal 5 5%, des jeweiligen Auftragswerts (netto) zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
4.6. 4.6 Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.7. 4.7 Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
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Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -fristLieferfrist) ist in bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zulässig.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, verpflichtet uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3. (3) Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.
4.4. (4) Im Falle des Lieferverzugs Lieferverzuges stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst einschließlich des Rücktrittsrecht und des Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen könnenNachfrist.
4.5. (5) Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Lieferanten für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe iHv in Höhe von 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts (netto) Auftragswertes zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
4.6. (6) Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.7. (7) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
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Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine ist der Ein- gang des Liefergegenstandes an der vereinbarten Empfangsstelle. Zur Entgegennahme von Teilleistungen ist Xxxxxxxx nicht zulässigverpflichtet.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3. (3) Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits seitens Xxxxxxxx bedarf.
4.4. (4) Im Falle des Lieferverzugs Lieferverzuges stehen uns Herrmann uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz Schadenersatz statt der Leistung geltend machen könnennach fruchtlosem Ab- lauf einer angemessenen Nachfrist.
4.5. Wir sind berechtigt(5) Der Lieferant ist verpflichtet, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger vorheri- ger schriftlicher Androhung einer Vertragsstrafe gegenüber dem Lieferanten Liefe- ranten für jede angefangene Woche des Lieferverzugs Lieferverzuges eine Vertragsstrafe iHv Vertrags- strafe i.H.v. 0,5 %, maximal max. 5 %, des jeweiligen Auftragswerts (netto) Auftragswertes an Herr- mann zu verlangenbezahlen. Die Vertragsstrafe ist kann nach Xxxx von Xxxxxxxx auf den zusätzlichen vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnenangerechnet werden. Das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB bezüglich der Höhe der Vertragsstrafe aus dem Rahmen zwischen 0,5 % und 5 % hat Xxxxxxxx.
4.6. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.7. (6) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns Herrmann über, wenn uns Xxxxxxxx die Ware an dem der vereinbarten Bestimmungsort übergeben wirdEmpfangsstelle abgenommen hat.
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Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. 4.1 Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zulässig. Der Lieferant ist ohne vorherige Absprache mit uns zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.2. 4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3. 4.3 Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer eine Mahnung unsererseits bedarf.
4.4. 4.4 Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen könnenNachfrist.
4.5. 4.5 Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Lieferanten für jede angefangene Woche jeden angefangenen Werktag des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe iHv 0,5 in Höhe von 0,1 %, maximal jedoch 5 %, % des jeweiligen Auftragswerts (netto) zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
4.6. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.7. 4.6 Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
4.7 Bei Anlieferung von Rohstoffen und Betriebsmitteln in flüssiger oder vergleichbarer loser Form wie Granulat, die bei der Anlieferung durch Einrichtungen am Transportmittel (Lkw) wie beispielsweise Pumpen in unsere Tanks oder Silos oder vergleichbare Lagervorrichtungen zu befördern sind, gehört auch der ordnungsgemäße Einlagerungsvorgang (beispielsweise der Pumpvorgang in den Tank) abweichend von den Regeln der Incoterms DDP in 2.2 zu den vom Lieferanten geschuldeten Leistungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferzeit und Lieferung, Gefahrübergang. 4.1. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zulässigzulässig und bedürfen der gesonderten schriftliche vorherigen Zustimmung durch uns.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3. Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.
4.4. (3) Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen könnenNachfrist.
4.5. (4) Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Lieferanten für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe iHv in Höhe von 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts (netto) zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
4.6. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.7. (5) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.
(6) Zwischen dem Warenversender und dem Warenempfänger gilt im Grundsatz der Palettentausch.
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