Limitationen Musterklauseln

Limitationen. Erster Kritikpunkt ist, dass die PeMoS-Studie als Querschnitt durchgeführt wurde. Folglich ist es nicht möglich kausale Aussagen zu treffen. Es bleibt allenfalls theoretisch begründbar, inwiefern Veränderungen in Aufmerksamkeitsprozessen und Emotionsregulation ganz oder auch teilweise Ursache oder Folge von PMS sind. Auch Zusammenhänge zwischen den Befunden bleiben eher spekulativ. Beispielsweise könnte die Selbstbeschuldigung als häufiger verwendete Regulationsstrategie eine prämorbide Vulnerabilität reflektieren, ebenso aber auch eine Folge der Symptomatik des PMS sein, das ja per Definition zu Beeinträchtigung führt, und in diesem Kontext als Lösungsversuch verstanden werden. Zusätzlich ist es ohne die Einschätzung der Kausalität vornehmen zu können, erheblich erschwert, die Ergebnisse zu anderen postulierten Einflussfaktoren in Bezug zu setzen. Daneben ist auch die Stichprobe in verschiedener Hinsicht nicht repräsentativ. Wir schlossen Probandinnen mit Komorbiditäten aus, was den Vorteil hatte, konfundierende Effekte stärker eingrenzen zu können. Nachteilig dürfte sich aber auswirken, dass für PMS in der Realität hohe Komorbiditätsraten beispielsweise mit Depressionen berichtet werden (Wittchen et al., 2002). Nichtsdestotrotz war das Risiko, versehentlich Frauen mit Depression und prämenstrueller Exazerbation derselben aber ohne PMS einzuschließen, zu hoch. Auch in Bezug auf soziodemografische Variablen gab es Abweichungen, die nicht repräsentativ für die Population sind. Beispielsweise war der Bildungsstand unserer Stichprobe höher, als in der Allgemeinbevölkerung. Auch gab es Gruppenunterschiede bezüglich verschiedener gynäkologischer Variablen, die die Ergebnisse konfundiert haben könnten. Bezüglich Länge des Menstruationszyklus, Anzahl der Geburten und Einnahme oraler Kontrazeptiva unterschieden sich Experimental- und Kontrollgruppe potenziell. Insbesondere Unterschiede zwischen den Gruppen hinsichtlich der Einnahme von hormonellen Präparaten zur Empfängnisverhütung müssen in Betracht gezogen werden, da diese affektive Veränderungen und vermutlich auch Auswirkungen auf emotionale Verarbeitung und Emotionsregulation als Nebenwirkungen haben könnten. Die Bestimmung der Messzeitpunkte nahmen wir auf Basis von Berechnungen vor, ohne sie jedoch hormonell zu bestimmen. Stattdessen bestimmten wir die Messzeitpunkte rechnerisch, auf Basis der selbstberichteten Daten zum ersten Tag der Menstruation. Auch via Tagebuch hätte die Zyklusphase für die Messzeitpu...
Limitationen. Für die systematische Literaturrecherche zu Akzeptanzproblemen von CDSS wurde nur die Datenbank MEDLINE nach den in Abschn. 2.1.1 aufgezählten Schlagwör- tern durchsucht, die von der National Library of Medicine bereitgestellt wird und deren Schwerpunkt auf amerikanischen Publikationen liegt. Da keine umfassenden Vergleiche zu CDSS-Anwendungen und Akzeptanz zwischen den USA und anderen Ländern, insbesondere zu deutschen Publikationen, gemacht wurden, wurde auf ei- ne weitere Recherche in der Datenbank EMBASE, mit Schwerpunkt auf europäischen Publikationen, oder in der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin verzichtet. Die Reviews von XX Xxxxx et al. (2003), Xxxxxxxx et al. (2005), Xxxx et al. (2005) und Xxxxxx et al. (2012), die sich mit der gleichen Thematik auseinandergesetzt haben, aber untereinander und zu dieser Arbeit unterschiedliche Definitionen von CDSS zugrundelegten, haben weitere Datenbanken, darunter EMBASE und CINAHL, für die Recherche verwendet und mit dieser Arbeit vergleichbare Akzeptanzprobleme von CDSS beschrieben. Der große Anteil an Studien zu CDSS zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit kann auch durch den hohen Anteil an Studien der USA und die dort priorisierte Abrechnungs- und Risikooptimierung bedingt sein. In der Literaturrecherche wurde keine getrennte Bewertung der Akzeptanzproble- me je nach Berufsgruppe durchgeführt, sodass in der Literaturauswertung nur eine Aussage darüber gemacht werden konnte, dass Akzeptanzprobleme von CDSS bei verschiedenen Gesundheitsfachberufen auftraten, aber nicht darüber, ob sich die Ak- zeptanzprobleme von CDSS zwischen verschiedenen medizinischen Berufsgruppen unterscheiden. Die Feldbeobachtungen wurden rein qualitativ ausgewertet. Es wurde keine Auswer- tung der Häufigkeit von CDSS-Nutzung und aufgetretenen Akzeptanzproblemen dokumentiert. Am deutschen und am Schweizer Krankenhaus wurden die Feldbeob- achtungen im stationären Setting, in Kenia in einem gemischt ambulant-stationären Setting durchgeführt, was die Vergleichbarkeit der Ergebnisse reduziert, die Vielfalt der Beobachtungen hingegen erhöht. Der von Xxxxxx und Xxxxx (2019) beschriebene Bias in Feldbeobachtungen traf auch auf die in dieser Arbeit durchgeführten Beobachtungen zu, da nach der ersten Beob- achtung Vorerwartungen vorhanden waren, was in den anderen Krankenhäusern be- obachtet werden könnte. Des Weiteren entstanden Vorerwartungen durch die zuvor durchgeführte Literaturrecherche zu Anwendungen und Akzeptanzproblem...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.