Limitvereinbarung Musterklauseln

Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren - bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Bezugskarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie - bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Bezugskarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann.
Limitvereinbarung. Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debitkarte vereinbarten Limits, werden diese geändert, verändern sich auch die Limits für die digitale Debitkarte entsprechend. Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der digitalen Debitkarte in der Wallet werden auf den maximalen Rahmen, der für Zahlungen mit der physischen Debitkarte vereinbart wurde, angerechnet.
Limitvereinbarung. Der Karteninhaber und die Bank vereinbaren: • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der jeweiligen Bezugskarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der jeweiligen Bezugskarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Bezugskarte von Indoor-Selbstbedienungsautomaten behoben werden kann.
Limitvereinbarung. Für die ZOIN-Funktion gelten die jeweils für die Benutzung der Bezugskarte bei Online-Transaktionen vereinbarten Limits, werden diese geändert, verändern sich auch die Limits für die ZOIN-Funktion entsprechend. ZOIN-Transaktionen werden auf den maximalen Rahmen, der für die Zahlung mit der Bezugskarte an POS-Kassen vereinbart wurde, angerechnet.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren: ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. Karten- zahlungen im Fernabsatz gemäß Punkt 1.10.5. und 1.10.6. und Zahlungen bzw blockierte Beträge nach Punkt 1.10.7. werden ebenfalls auf dieses Limit angerechnet und reduzieren somit den verfügbaren Betrag.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und die Oberbank vereinbaren bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte (Oberbank Servicekarte) von den Oberbank Selbstbedienungsgeräten in den Oberbank Fo- yers behoben werden kann.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. Die jeweils gültigen Limits pro Zeiteinheit samt allfälliger Entgelte für erhöhte Limits sind im Schalter- und Preisaushang ersichtlich bzw. ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber.
Limitvereinbarung. Für die digitale Bezugskarte gelten die jeweils mit dem Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Bezugskarte vereinbarten Limits. Werden diese geändert, verändern sich auch die Limits für die digitale Bezugskarte entsprechend. Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der digitalen Bezugskarte werden auf das maximale Limit, der für Zahlungen mit der physischen Bezugskarte vereinbart wurde, angerechnet und umgekehrt verringert eine Zahlung mit der physischen Bezugskarte auch das verfügbare Limit für Zahlungen mit der digitalen Bezugskarte. Bargeldbehebungen unter Verwendung der digitalen Bezugskarte werden auf das maximale Limit, das für Behebungen mit der physischen Bezugskarte vereinbart wurde, angerechnet und umgekehrt verringert eine Behebung mit der physischen Bezugskarte auch das verfügbare Limit für Behebungen mit der digitalen Bezugskarte. Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Änderung des Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen.
Limitvereinbarung. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der BTV Sparkarte und dem persönlichen Code an Geldausgabeautomaten in den BTV Foyers Bargeld bis zu dem im Preis- und Schalteraushang bzw. individuell vereinbarten Limit, maximal jedoch bis zur Höhe des Kontostandes bzw. verfügbaren Dispositionsrahmen zu beziehen.