Limitvereinbarung Musterklauseln

Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren - bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Bezugskarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie - bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Bezugskarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann.
Limitvereinbarung. Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debitkarte vereinbarten Limits, werden diese geändert, verändern sich auch die Limits für die digitale Debitkarte entsprechend. Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der digitalen Debitkarte in der Wallet werden auf den maximalen Rahmen, der für Zahlungen mit der physischen Debitkarte vereinbart wurde, angerechnet.
Limitvereinbarung. Der Karteninhaber und die Bank vereinbaren: • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der jeweiligen Bezugskarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der jeweiligen Bezugskarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann.
Limitvereinbarung. Für die ZOIN-Funktion gelten die jeweils für die Benutzung der Bezugskarte bei Online-Transaktionen vereinbarten Limits, werden diese geändert, verändern sich auch die Limits für die ZOIN-Funktion entsprechend. ZOIN-Transaktionen werden auf den maximalen Rahmen, der für die Zahlung mit der Bezugskarte an POS-Kassen vereinbart wurde, angerechnet.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Bezugskarte von Indoor-Selbstbedienungsautomaten behoben werden kann.
Limitvereinbarung. ZOIN-Transaktionen werden auf das mit dem Kontoinhaber für Zahlungen mit der Bezugskarte an POS-Kassen vereinbarte Limit angerechnet.
Limitvereinbarung. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der BTV Sparkarte und dem persönlichen Code an Geldausgabeautomaten in den BTV Foyers Bargeld bis zu dem im Preis- und Schalteraushang bzw. individuell vereinbarten Limit, maximal jedoch bis zur Höhe des Kontostandes bzw. verfügbaren Dispositionsrahmen zu beziehen.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. Die jeweils gültigen Limits pro Zeiteinheit samt allfälliger Entgelte für erhöhte Limits sind im Schalter- und Preisaushang ersichtlich bzw. ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber.
Limitvereinbarung. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren: ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. Karten- zahlungen im Fernabsatz gemäß Punkt 1.10.5. und 1.10.6. und Zahlungen bzw blockierte Beträge nach Punkt 1.10.7. werden ebenfalls auf dieses Limit angerechnet und reduzieren somit den verfügbaren Betrag.
Limitvereinbarung. Der Kunde (Kontoinhaber und/oder Karteninhaber) und das Kreditinstitut vereinbaren, bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Bezugskarte von Geldausgabeautomaten behoben werden kann sowie bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wöchentlich) unter Benützung der Bezugskarte bargeldlos an POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten und/oder im Internet bezahlt werden kann. Das vereinbarte Limit bildet betraglich in Summe ein Gesamtlimit für sämtliche oben genannten Nutzungen.