Werbung. Wir verarbeiten Daten, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Ihrem Versiche- rungsschutz oder auch der Vertragsdurchführung bei uns gespeichert sind, ausschließlich auf Basis Ihrer Einwilligung, um Ihnen per E-Mail oder Telefon passgenaue Informationen über aktuelle Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Hierzu tauschen wir diese Daten auch mit Gesellschaften unter der Marke "ADAC" aus. Außerdem werten wir und die weiteren in der Einwilligungserklärung genannten Unternehmen diese Informati- onen im Wege eines Profilings aus, um eine Personalisierung der Werbemaßnahmen zu ermöglichen. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einwilligung. Diese Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen dabei in gemeinsamer Verantwortlichkeit zwischen uns und sämtlichen in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke "ADAC". Wir haben eine entsprechende Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung mit sämtlichen in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke "ADAC" geschlossen. Der Austausch Ihrer Daten ist dabei auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erlaubt. Details der gemeinsamen Verantwortung mit den jeweiligen, in der Einwilligung genann- ten Gesellschaften unter der Marke "ADAC": Erhebung der Einwilligung Jede in der Einwilligung genannte Gesellschaft über ihre eigenen Kanäle, z. B. Antrag auf Mitgliedschaft Speicherung und Verwaltung der Einwilligung und Widerrufe ADAC e.V. Speicherung der Daten ADAC e.V., ADAC SE Durchführung von Analysen ADAC e.V., ADAC SE Erster Kontakt für Betroffenenrechte ADAC e.V. Umsetzung von Betroffenenrechten ADAC e.V. / Jede in der Einwilligung genannte Gesellschaft Durchführung von Werbung Jede in der Einwilligung genannte Gesellschaft Was bedeutet das für Sie? Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen wir und die jeweilige Gesellschaft unter der Marke "ADAC" jeweils die eigenen datenschutzrechtlichen Pflich- ten. Wir haben für bestimmte Prozessabschnitte Zuständigkeiten zugewiesen, die in der voranstehenden Tabelle dargestellt sind. Ihre Datenschutzrechte, die in Ziffer 6 ausgeführt sind, können Sie entweder bei uns, oder bei jedem der in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke "ADAC" geltend machen. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Einwilligung. Wir und die in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke "ADAC" informieren uns unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen gelten...
Werbung. (§ 4 Abs. 1)
Werbung. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in Werbeaktivitäten. Der Auftraggeber erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass SAP den Namen des Auftraggebers in Kundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit den Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Erfolgsgeschichten, in der Presse wiedergegebene Kundenmeinungen, Kundenbesuche, Teilnahme an der SAPPHIRE) verwendet. Der Auftraggeber stimmt zu und versichert, dass SAP Informationen über den Auftraggeber mit seinen Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke teilen darf und dass der Auftraggeber über die entsprechenden Berechtigungen verfügt, um eigene Mitarbeiterkontaktdaten an SAP weiterzugeben.
Werbung rhenag nutzt Ihren Namen und Ihre Anschrift, um Ihnen Produktin- formationen über Energieprodukte von rhenag (z. B. Energieerzeu- gung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen und Dienstleistungen) zukommen zu las- sen. Um Ihnen Produktinformationen zu Waren oder Dienstleistun- gen von rhenag zukommen zu lassen, welche denen ähnlich sind, die Sie als Bestandskunde bereits bei rhenag erworben oder in An- spruch genommen haben, nutzt rhenag auch die von Ihnen hierbei angegebene E-Mail-Adresse, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Um Werbung an Sie zu adressieren, geben wir Ihren Namen und Ihre Anschrift an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Versand- dienstleister, Mediaagenturen) weiter, die diese verarbeiten, um Werbemittel zu erstellen und Ihnen zukommen zu lassen. Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Daten ist zur Wah- rung der berechtigten Interessen von rhenag erforderlich und ist durch eine Interessenabwägung zugunsten von rhenag gerechtfer- tigt. Ohne die Verwendung dieser Daten kann rhenag Ihnen keine Direktwerbung unterbreiten. rhenag hat auch ein berechtigtes Inte- resse daran, Ihre vorstehend genannten Daten zum Zwecke der Di- rektwerbung für auf Sie maßgeschneiderte Produkte von rhenag zu verarbeiten, nämlich die Förderung des Absatzes von eigenen Pro- dukten. Ihr schutzwürdiges Interesse, dass Ihre vorstehend genann- ten Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt die- ses berechtigte Interesse von rhenag nicht, da rhenag diese Daten dem beschriebenen Verarbeitungszweck entsprechend angemes- sen verwendet und hierfür auch keine sensiblen Daten aus Ihrem Kundenverhältnis zu rhenag nutzt. Die Nutzung Ihrer Daten zu Wer- bezwecken stellt zudem eine Verarbeitung dar, mit welcher Sie in bestehenden vertraglichen Beziehungen oder nach der Äußerung von Interesse an Produkten oder Dienstleistungen von rhenag rech- nen können, sodass nicht von einer Belästigung durch die Direkt- werbung auszugehen ist. Zudem nutzt rhenag Ihre vorstehend ge- nannten Daten zur Direktwerbung für Produkte von rhenag nur dann, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. xxxxxx achtet zudem durch die gewählten Kommunikationskanäle für die Werbung (Post und bei Eigenwerbung für Bestandskunden auch per E-Mail) darauf, dass diese die möglichst geringste Störin- tensität für Sie aufweisen. rhenag wird Ihre E-Mail-Adresse unter Nutzung eines sogenannten Hash-Wertes an Social-Media-Netzwerke (wie z. B. Google oder F...
Werbung. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Werbung. Unternehmer können Xxxxxx unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner in Ziffer 1 angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widersprechen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist zu richten an: Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Fax: 00000 000-00000, xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.
Werbung. Der Emittent vermarktet seine Marken „Wir sind der Club“ und „1. FCN” mit Hilfe der 100%igen Tochtergesellschaft 1. FCN Marketing GmbH. Zur Sicherstellung der Erzielung marktgerechter Werbeeinnahmen arbeitet der Emittent dabei auch mit der SPORTFIVE GmbH & Co. KG (die „SPORTFIVE“) als Vermarktungspartner zusammen. Auf Grund der Popularität und des hohen Bekanntheitsgrads seiner Marken sieht sich der Emittent als einen attraktiven Werbepartner für Sponsoren. Den größten Einzelbetrag in Bereich Sponsoring erhält der Emittent aus dem Haupt- und Trikotsponsorvertrag mit der Areva NP GmbH (die „Areva“). Der von SPORTFIVE vermittelte Vertrag ist langfristig angelegt und gilt für die Bundesliga und die 2. Bundesliga. Dafür räumt der Emittent Areva unter anderem das Recht zur Nennung „Offizieller Hauptsponsor des 1. FC Nürnberg“ bei allen Werbeaktivitäten von Areva ein. Zudem wird das Areva-Logo für die Trikot- und Bandenwerbung, das Clubmagazin und den Club-Bus sowie für zusätzliche werbliche Zwecke von Areva genutzt. Mit der adidas-Salomon AG hat der Emittent einen Ausrüstervertrag abgeschlossen. Neben dem Hauptsponsor unterhält der Emittent Sponsoring-Beziehungen mit vielen weiteren Partnern. Das System besteht aus den Kategorien „Hauptsponsor“, „Ausrüster“, „Exklusivpartner“ und „Clubpartner“. Zur Zeit gibt es neben den sieben Exklusivpartnern Coca-Cola, AUDI, Kulmbacher, easyCredit, N-ERGIE, Xxxxxx Xxxx und LOTTO Bayern, noch insgesamt neun weitere Clubpartner.
Werbung. Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungs- pflicht der BKK beziehen. Werbung in Arztpraxen und Kliniken oder deren Zugängen ist unzulässig.
Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters.