Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt a) Zuflüsse aus den Schuldverschreibungen sowie weiteren Finanzierun- gen für die Assets b) Rückflüsse aus der Verwendung der Gesamtfinanzierungssumme ge- mäß Ziff. 1.5 c) abzüglich der an sämtliche Inhaber dieser Schuldverschreibungen zu- rückgezahlten oder zurückzuzahlenden Gesamtfinanzierungssumme d) abzüglich Kosten,die nach diesen Schuldverschreibungsbedingungen zulässig sind und die bis zum Ende des jeweiligen Betrachtungszeitraum aufgelaufen sind (einschließlich bereits gezahlter Performance Fees) e) abzüglich Steuern und öffentliche Abgaben sowie dem Künstler ge- schuldete Weiterverkaufsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Assets angefallen sind. f) abzüglich die im jeweiligen Betrachtungszeitraums angefallene Ge- schäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Ge- sellschafter (Komplementär) der Emittentin; für den Fall, dass die Emittentin währen der Laufzeit der Schuldverschreibungen weitere Sachwerte (wie z.B. Weinkollektionen oder Kunstwerke) als Sammlerobjekte oder Beteiligungen erwirbt und gesondert finanziert, kommt die Geschäftsführungs- und Haf- tungsvergütung nur anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für die mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets zu der Summe der Anschaf- fungskosten aller von der Emittentin erworbenen weiteren Sammlerobjekte oder Beteiligungen zum Abzug g) zusätzlich ist einmalig im letzten Betrachtungszeitraum vor dem Endfäl- ligkeitstag ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen. Betrachtungszeitraum ist dabei im ersten Jahr der Zeitraum seit dem Bege- bungstag bis zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres und am Endfälligkeitstag der Zeitraum seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des relevanten Zwischenabschlusses nach diesen Bedin- gungen. Anzusetzen sind jeweils die Positionen, die liquiditätswirksam im Betrachtungszeitraum angefallen sind einschließlich der Erfolgsbeteili- gung(en), die im Betrachtungszeitraum gezahlt wurden.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen
Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt
a) Zuflüsse aus den Schuldverschreibungen sowie weiteren Finanzierun- gen für die Assets
b) Rückflüsse aus der Verwendung der Gesamtfinanzierungssumme ge- mäß Ziff. 1.5
c) abzüglich der an sämtliche Inhaber dieser Schuldverschreibungen zu- rückgezahlten oder zurückzuzahlenden Gesamtfinanzierungssumme
d) abzüglich Kosten,die nach diesen Schuldverschreibungsbedingungen zulässig sind und die bis zum Ende des jeweiligen Betrachtungszeitraum aufgelaufen sind (einschließlich bereits gezahlter Performance Fees)
e) abzüglich Steuern und öffentliche Abgaben sowie dem Künstler ge- schuldete Weiterverkaufsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Assets angefallen sind.
f) abzüglich die im jeweiligen Betrachtungszeitraums angefallene Ge- schäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Ge- sellschafter (Komplementär) der Emittentin; für den Fall, dass die Emittentin währen der Laufzeit der Schuldverschreibungen weitere Sachwerte (wie z.B. Weinkollektionen Classic Cars oder Kunstwerkeweitere Collectibles) als Sammlerobjekte oder Beteiligungen Beteiligun- gen erwirbt und gesondert finanziert, kommt die Geschäftsführungs- und Haf- tungsvergütung Haftungsvergütung nur anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für die mit diesen die- sen Schuldverschreibungen finanzierten Assets zu der Summe der Anschaf- fungskosten aller von der Emittentin erworbenen weiteren Sammlerobjekte oder Beteiligungen zum Abzug
g) zusätzlich ist einmalig im letzten Betrachtungszeitraum vor dem Endfäl- ligkeitstag ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen. Betrachtungszeitraum ist dabei im ersten Jahr der Zeitraum seit dem Bege- bungstag bis zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres und am Endfälligkeitstag der Zeitraum seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des relevanten Zwischenabschlusses nach diesen Bedin- gungen. Anzusetzen sind jeweils die Positionen, die liquiditätswirksam im Betrachtungszeitraum angefallen sind einschließlich der Erfolgsbeteili- gung(en), die im Betrachtungszeitraum gezahlt wurden.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen
Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt
a) Zuflüsse aus den Schuldverschreibungen sowie weiteren Finanzierun- gen für die Assets
b) Rückflüsse aus der Verwendung der Gesamtfinanzierungssumme ge- mäß Ziff. 1.5
c) abzüglich der an sämtliche Inhaber dieser Schuldverschreibungen zu- rückgezahlten oder zurückzuzahlenden Gesamtfinanzierungssumme
d) abzüglich Kosten,die nach diesen Schuldverschreibungsbedingungen zulässig sind und die bis zum Ende des jeweiligen Betrachtungszeitraum aufgelaufen sind (einschließlich bereits gezahlter Performance Fees)
e) abzüglich Steuern und öffentliche Abgaben sowie dem Künstler ge- schuldete Händler geschul- dete Weiterverkaufsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Assets angefallen sind.
f) abzüglich die im jeweiligen Betrachtungszeitraums angefallene Ge- schäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Ge- sellschafter (Komplementär) der Emittentin; für den Fall, dass die Emittentin währen der Laufzeit der Schuldverschreibungen weitere Sachwerte (wie z.B. Weinkollektionen Classic Cars oder Kunstwerkeweitere Collectibles) als Sammlerobjekte oder Beteiligungen Beteiligun- gen erwirbt und gesondert finanziert, kommt die Geschäftsführungs- und Haf- tungsvergütung Haftungsvergütung nur anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für die mit diesen die- sen Schuldverschreibungen finanzierten Assets zu der Summe der Anschaf- fungskosten aller von der Emittentin erworbenen weiteren Sammlerobjekte oder Beteiligungen zum Abzug
g) zusätzlich ist einmalig im letzten Betrachtungszeitraum vor dem Endfäl- ligkeitstag ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen. Betrachtungszeitraum ist dabei im ersten Jahr der Zeitraum seit dem Bege- bungstag bis zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres und am Endfälligkeitstag der Zeitraum seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des relevanten Zwischenabschlusses nach diesen Bedin- gungen. Anzusetzen sind jeweils die Positionen, die liquiditätswirksam im Betrachtungszeitraum angefallen sind einschließlich der Erfolgsbeteili- gung(en), die im Betrachtungszeitraum gezahlt wurden.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum Betrachtungszeitraum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen teilweisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten erzielten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt
a) Zuflüsse aus den Schuldverschreibungen sowie weiteren Finanzierun- gen Finanzierungen für die Assets
b) Rückflüsse aus der Verwendung der Gesamtfinanzierungssumme ge- mäß gemäß Ziff. 1.5
c) abzüglich der an sämtliche Inhaber dieser Schuldverschreibungen zu- rückgezahlten zurückgezahlten oder zurückzuzahlenden Gesamtfinanzierungssumme
d) abzüglich Kosten,die nach diesen Schuldverschreibungsbedingungen zulässig sind und die bis zum Ende des jeweiligen Betrachtungszeitraum aufgelaufen sind (einschließlich bereits gezahlter Performance Fees)
e) abzüglich Steuern und öffentliche Abgaben sowie dem Künstler ge- schuldete geschuldete Weiterverkaufsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Assets angefallen sind.
f) abzüglich die im jeweiligen Betrachtungszeitraums angefallene Ge- schäftsführungs- Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Ge- sellschafter Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; für den Fall, dass die Emittentin währen der Laufzeit der Schuldverschreibungen weitere Sachwerte (wie z.B. Weinkollektionen Classic Cars oder Kunstwerkeweitere Collectibles) als Sammlerobjekte oder Beteiligungen erwirbt und gesondert finanziert, kommt die Geschäftsführungs- und Haf- tungsvergütung Haftungsvergütung nur anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für die mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets zu der Summe der Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten aller von der Emittentin erworbenen weiteren Sammlerobjekte oder Beteiligungen zum Abzug
g) zusätzlich ist einmalig im letzten Betrachtungszeitraum vor dem Endfäl- ligkeitstag Endfälligkeitstag ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen. Betrachtungszeitraum ist dabei im ersten Jahr der Zeitraum seit dem Bege- bungstag Begebungstag bis zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres und am Endfälligkeitstag der Zeitraum seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des relevanten Zwischenabschlusses nach diesen Bedin- gungenBedingungen. Anzusetzen sind jeweils die Positionen, die liquiditätswirksam im Betrachtungszeitraum angefallen sind einschließlich der Erfolgsbeteili- gung(enErfolgsbeteiligung(en), die im Betrachtungszeitraum gezahlt wurden.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum Betrachtungszeitraum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen teilweisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten erzielten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt
a) Zuflüsse aus den Schuldverschreibungen sowie weiteren Finanzierun- gen Finanzierungen für die Assets
b) Rückflüsse aus der Verwendung der Gesamtfinanzierungssumme ge- mäß gemäß Ziff. 1.5
c) abzüglich der an sämtliche Inhaber dieser Schuldverschreibungen zu- rückgezahlten zurückgezahlten oder zurückzuzahlenden Gesamtfinanzierungssumme
d) abzüglich Kosten,die nach diesen Schuldverschreibungsbedingungen zulässig sind und die bis zum Ende des jeweiligen Betrachtungszeitraum aufgelaufen sind (einschließlich bereits gezahlter Performance Fees)
e) abzüglich Steuern und öffentliche Abgaben sowie dem Künstler ge- schuldete WeiterverkaufsgebührenAbgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Assets angefallen sind.
f) abzüglich die im jeweiligen Betrachtungszeitraums angefallene Ge- schäftsführungs- Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Ge- sellschafter Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; für den Fall, dass die Emittentin währen der Laufzeit der Schuldverschreibungen weitere Sachwerte (wie z.B. Weinkollektionen oder Kunstwerke) als Sammlerobjekte oder Beteiligungen erwirbt und gesondert finanziert, kommt die Geschäftsführungs- und Haf- tungsvergütung Haftungsvergütung nur anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für die mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets zu der Summe der Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten aller von der Emittentin erworbenen weiteren Sammlerobjekte oder Beteiligungen zum Abzug
g) zusätzlich ist einmalig im letzten Betrachtungszeitraum vor dem Endfäl- ligkeitstag Endfälligkeitstag ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 500,00 für eine anstehende bzw. zukünftige Liquidation und Löschung der Emittentin abzuziehen. Betrachtungszeitraum ist dabei im ersten Jahr der Zeitraum seit dem Bege- bungstag Begebungstag bis zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres und am Endfälligkeitstag der Zeitraum seit Beginn des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des relevanten Zwischenabschlusses nach diesen Bedin- gungenBedingungen. Anzusetzen sind jeweils die Positionen, die liquiditätswirksam im Betrachtungszeitraum angefallen sind einschließlich der Erfolgsbeteili- gung(enErfolgsbeteiligung(en), die im Betrachtungszeitraum gezahlt wurden.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen