Erfolgsbeteiligung. Auszubildende erhalten eine Erfolgsbeteiligung in sinngemäßer Anwendung der für Arbeitneh- mer ihres Unternehmens jeweils geltenden Bestimmungen.
Erfolgsbeteiligung. Die Emittentin zahlt an die Schuldverschreibungsinhaber (ggf.) eine jährliche Erfolgsbeteiligung in Höhe des Anteiligen Liquiditätsüberschusses („Anteili- ger Liquiditätsüberschuss“). Der Anteilige Liquiditätsüberschuss wird wie folgt be- rechnet: Zunächst wird der Liquiditätsüberschuss im Sinne der Ziffer 7.2 berechnet. Ein etwaiger Liquiditätsüberschuss wird in dem Verhältnis des ursprünglichen Nennbetrags der am Fälligkeitstag ausstehenden Schuldverschreibungen zzgl. des anteiligen ur- sprünglichen Nennbetrags der gemäß Ziffer 7.5 für das jeweilige Geschäftsjahr zeitan- teilig erfolgsbeteiligungsberechtigten Schuldverschreibungen zu dem übrigen im jewei- ligen Geschäftsjahr zur Mitfinanzierung der mit diesen Schuldverschreibungen finan- zierten Assets eingesetzten Eigen- und Fremdkapital gemäß Ziff. 2.1.1 pro rata aufge- teilt. Der sich so ergebende auf die Schuldverschreibungen entfallende Anteil ist der Anteilige Liquiditätsüberschuss im Sinne dieser Schuldverschreibungsbedingungen.
Erfolgsbeteiligung. Die Honorarabrede zwischen den Parteien kann auch vorsehen, dass der beauftragten Partei bei Erreichen eines bestimmten Ziels eine zum Grundhonorar hinzutretende Erfolgsbeteiligung zusteht. Eine Erfolgsbetei- ligung kann für alle (vorstehenden) Modelle der Honorarbemessung vereinbart werden.
Erfolgsbeteiligung. Am Unternehmenserfolg sollen alle Angestellten des Unternehmens in gleicher Weise beteiligt wer- den; der Ausschluss von einzelnen Angestellten ist unzulässig. Die Kriterien für die Erfolgsbeteiligung müssen transparent und für jede/n Angestellte/n nachvollziehbar sein; zB CIR, RoE, EGT oder ande- re, objektiv feststellbare und messbare Kriterien, die per Betriebsvereinbarung vorher festzulegen sind.
Erfolgsbeteiligung. Der Verwaltungsrat kann eine Regelung für erfolgsabhängige Vergütungen erlassen. Auf diese ausserordentlichen Zulagen besteht kein Rechtsanspruch; sie werden in der Pensionskasse nicht versichert.
Erfolgsbeteiligung. Auszubildende erhalten eine Erfolgsbeteiligung in sinngemäßer Anwendung der für Arbeit- nehmer der DB Engineering & Consulting GmbH jeweils geltenden Bestimmungen
Erfolgsbeteiligung. 1Die Beschäftigten können an einem auf ihrer Mehrleistung be- ruhenden Betriebsergebnis im Abrechnungszeitraum beteiligt werden. 2Qualität und Menge der erbrachten Mehrleistung sind nachzuweisen. 3Die Kriterien für diese Erfolgsbeteiligung und das Verfahren werden in einem betrieblich zu vereinbarenden System festgelegt. 4Die Erfolgsbeteiligung ist nicht zusatzver- sorgungspflichtig.
Erfolgsbeteiligung. Ab dem Kalenderjahr 2017 gilt folgendes als vereinbart: Erwirtschaftet das Unternehmen eine EBIT Marge (die EBIT Marge ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen – exklusive der auszuschüttenden Erfolgsbeteiligung) in einer bestimmten Mindesthöhe, wird jedem Angestellten entsprechend der folgenden Tabelle eine Erfolgsbeteiligung, berechnet in einem Prozentsatz seines Jahresbruttobezugs ausgeschüttet (unter „Jahresbruttobezug“ ist das (fixe) Ist-Gehalt aus dem jeweils für den Erfolg relevanten Kalenderjahr zu verstehen): Es gilt eine Mindest-EBIT Marge von 4%. Liegt die erzielte EBIT Xxxxx zwischen den in der Tabelle festgelegten Werten, so wird der nach der Tabelle jeweils gebührende Prozentsatz des (fixen) Jahresbezuges anteilsmäßig aus dem nächstgeringeren und nächsthöheren Wert der EBIT Marge linear berechnet und auf eine Kommastelle kaufmännisch auf- oder abgerundet (z.B. bei einer EBIT Marge von 4,7% gebührt den Angestellten eine Erfolgsbeteiligung von 5,1% des Jahresbezuges, bei einer EBIT Marge von 5,7% ein Prozentsatz von 6,6% des Jahresbezuges). Allfällige einzelvertraglich vereinbarte Prämien und Boni sind auf diese Erfolgsbeteiligung anzurechnen. Eine allfällige Erfolgsbeteiligung wird bis spätestens 30.06. des jeweiligen Folgejahres ausbezahlt.
Erfolgsbeteiligung. Bei Erreichen der durch den Verwaltungsrat vorgegebenen finanziellen Ziele beteiligt das tpc sei- ne Mitarbeitenden mit einer einheitlichen Entschädigung in der Höhe von maximal zwei Freita- gen. Teilzeitmitarbeitende haben einen Anspruch pro rata temporis. Meinen Lohn kann ich nicht verpfänden E. ABTRETUNG ODER VERPFÄNDUNG Art. 27
Erfolgsbeteiligung. Der Verwaltungsrat kann eine Regelung für erfolgsabhängige Vergütungen erlassen. Auf diese ausserordentlichen Zulagen besteht kein Rechtsanspruch.