Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. 3.7 Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er laubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh nen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.1). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis tung für EXCLUSIV Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
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Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. 3.7 Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub sidiärsubsidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er laubtenerlaubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche rungspflichtigen ModelldrachenModell- drachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh nen Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs Auf- zugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim mung Bestimmung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung Erhö- hung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere beson- dere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.16.1.6). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei nem einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen Be- stimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent sprichtentspricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung Ent- führung oder Sabotage akten Sabotageakten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis tung Ersatzleistung für EXCLUSIV das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
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Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. 3.7 Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub sub- sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er laubtenerlaubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern Mo- dellhubschraubern und Droh nen Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs Aufzugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied Mit- glied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim Bestim- mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.16.1.6). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei ei- nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent ent- spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage Sabotage- akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis Ersatzleis- tung für EXCLUSIV das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertrages Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
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Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. 3.7 Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub sub- sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er er- laubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche versiche- rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh Droh- nen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs Aufzugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim Bestim- mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.1). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei ei- nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent ent- spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage Sabotage- akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis Ersatzleis- tung für EXCLUSIV Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
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