Common use of Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen; Clause in Contracts

Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub- sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er- laubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche- rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh- nen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim- mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.1). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei- nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent- spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage- akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für EXCLUSIV Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub- sub­ sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er- er­ laubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche- versiche­ rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh- Droh­ nen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs- Aufzugs­ oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim- Bestim­ mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.1). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei- ei­ nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent- ent­ spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage- Sabotage­ akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- Ersatzleis­ tung für EXCLUSIV Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub- sidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er- laubtenerlaubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche- rungspflichtigen Modelldrachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern Mo- dellhubschraubern und Droh- nen Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied Mit- glied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim- mung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.16.1.6). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei- nem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent- spricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung oder Sabotage- akten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für EXCLUSIV das Exclusivpaket Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme des Vertrages Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;. Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen (sub- sidiärsubsidiär); Mitversichert ist abweichend von Ziffer 3.6 die gesetzliche Haftpflicht aus dem er- laubtenerlaubten, privaten Besitz und der erlaubten privaten Verwendung von versiche- rungspflichtigen ModelldrachenModell- drachen, Flugmodellen, Modellhubschraubern und Droh- nen Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg, die ohne Motor oder mit Aufzugs- Auf- zugs- oder Elektromotor betrieben werden. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine anderweitig bestehende Versicherung (z.B. als Mitglied eines Modellflugvereins) geht vor. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Flugmodelle, die – inklusive Akku ein Gesamtgewicht von mehr als 5 kg haben oder – mit Verbrennungsmotor (auch Stahltriebwerken) ausgestattet sind, selbst wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Für diese Modelle besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Die Bestim- mung Bestimmung über die Vorsorgeversicherung und Erhöhung Erhö- hung sowie Erweiterung gelten nicht. Flugmodelle, Modelldrachen, Modellhubschrauber und Drohnen von mehr als 5 kg Gewicht bis maximal 10 kg können durch besondere beson- dere Vereinbarung in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden (siehe Ziffer 6.6.16.1.6). Kein Versicherungsschutz besteht: – wenn sich das Luftfahrzeug bei Einritt des Schadenereignisses nicht in ei- nem einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen Be- stimmungen und den behördlichen Auflagen über den Besitz und Betrieb von Luftahrzeugen ent- sprichtentspricht, – wenn für den Besitz oder Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen bei Schadeneintritt nicht erteilt waren, – für Schäden, die mit (Bürger)Kriegsereignissen, terroristischen Aktivitäten, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Entführung Ent- führung oder Sabotage- akten Sabotageakten zusammenhängen – für Schäden, die im Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand bzw. hoheitlichen Tätigkeiten stehen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung Ersatzleistung für EXCLUSIV das Exclusivpaket Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung