LWL-Anbindung für die Verkehrsübergabe Musterklauseln

LWL-Anbindung für die Verkehrsübergabe. Der P-AG gibt im Rahmen der Angebotsaufforderung für eine Verkehrsübergabe bekannt, in welcher Form er die Netzkopplung mit A1 wünscht. Dabei sind verschiedene Anbindungsvarianten möglich – wobei zwischen der Verkehrsübergabe im eigentlichen Sinn sowie den zusätzlichen Varianten mit geschützter Anbindung sowie mit redundanter Anbindung unterschieden wird. Sowohl für die geschützte Anbindung als auch für die redundante Anbindung werden jedenfalls die monatlichen Entgelte gemäß Anhang 3 verrechnet – d.h. auch im Fall von verpflichtenden Migrationen gemäß den Anhängen 10 sowie 14. Sowohl für die geschützte Anbindung als auch für die redundante Anbindung werden abhängig vom jeweiligen Backhaulleistung Typ unterschiedliche monatliche Entgelte verrechnet. Im Detail sind damit folgende Varianten möglich: • Einzelverbindung (=Verkehrsübergabe im eigentlichen Sinn) mit ⮚ 1 mal 1-Gigabit Ethernet Port, single-mode fibre mit 1310 nm ⮚ 1 mal 10-Gigabit Ethernet Port, single-mode fibre mit 1310 nm ⮚ (nur im Einzelfall, sofern technisch und betrieblich möglich) 1 mal 100- Gigabit Ethernet Port (100 GbE) mit dem Standard 100GBASE-LR4, IEEE