Fristbeginn Musterklauseln

Fristbeginn. Die Berechnung des Fristbeginns richtet sich bei Kündigungen jeglicher Art jeweils nach dem Datum des Poststempels; die Aufgabe hat im Inland zu erfolgen.
Fristbeginn. Der Fristbeginn richtet sich – bei Kündigungen jeglicher Art - jeweils nach dem Datum des Postaufgabestempels; die Aufgabe hat im Inland (Österreich) zu erfolgen.
Fristbeginn. 1. Von der Dauer der Widerrufsfrist ist der Fristbeginn zu unterscheiden. Dieser ist von beson‐ 4 derer Bedeutung, weil die Frist im Vergleich zu der Länge der Laufzeit von Teilzeit‐Wohnrechteverträgen eher kurz ausfällt (näher Staud/Martinek § 485 Rn 16). Die Vorschrift knüpft in Abs I S 1 beim Widerrufsrecht an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw des Abschlusses eines Vorvertrags an. Der Fristbeginn kann aus Gründen, die sich gegenseitig nicht ausschließen (vgl Pal/Weidenkaff § 485a Rn 4), hinausgeschoben sein.
Fristbeginn. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie von mir nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigungs-E-Mail bekommen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können Ihre Mitteilung richten an: meindingCoaching Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx-Str. 8 18182 Bentwisch oder an xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Fristbeginn. Der Beginn der Verjährungsfrist liegt am Tag nach der Schlussabnahme der Gesamtleistung mit Übergabe der vollständigen Dokumentation. Andere Abnahmehandlungen, insbesondere Teilabnahmen, führen nicht zum Beginn der Verjährungsfrist für das betroffene Gewerk. Soweit noch nach der Gesamtabnahme weitere Teilgewerke abgenommen werden, beginnt die Verjährungsfrist für diese erst mit der Teilab- nahme.
Fristbeginn. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung. Außerhalb Deutschlands beginnt die Frist spätestens 3 Monate nach Disposition durch den Verkäufer.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.