Verkehrsübergabe Musterklauseln

Verkehrsübergabe. Die Anbindung der technischen Einrichtungen des V-P sowie die Übergabe des Verkehrs erfolgt regional an den von A1 festgelegten Übergabestandorten gemäß Anhang 1. Es ist für VHCN Residential Services als auf für VHCN Busniss Services eine getrennte Verkehrsübergabe notwendig. Verkehrsübergaben aus v-ULL 2.0 können auch für VHCN verwendet werden, wobei auch dabei die Trennung A-DSLAM-Management/VHCN- Residential sowie B-DSLAM-Management/VHCN-Business einzuhalten ist. Die Details sind in Anhang 1 Technisches Handbuch enthalten.
Verkehrsübergabe. Voraussetzung für die Anschaltung ist bei allen Formen der Verkehrsübergabe die Nutzung eines bereits bestehenden bzw. neu zu errichtenden physischen Zugangs zum Hauptverteiler/Übergabestandort (Kollokation) des V-P (oder eines Dritten) an dem betreffenden Hauptverteiler/Übergabestandort. Im Fall der Nutzung eines bestehenden PoP werden die Vertragspartner auf Wunsch des V-P bestehende LWL- Infrastruktur für die Verkehrsübergabe verwenden, soweit es technisch möglich ist. Detaillierte Regelungen dazu sind in den Anhängen 1 Technisches Handbuch sowie 2 Betriebliches Handbuch enthalten. • Optional ist die Weiterleitung des Verkehrs zu und Übergabe an einem anderen Hauptverteiler ("alternativer HVt") bzw. Weiterleitung zu und Übergabe an einem V-P-Standort mit einer "Ethernet Protokoll"-basierten Trägerdienstleistung von A1 möglich, dies erfolgt aber nicht auf Basis dieses Vertrages, sondern bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. • Optional ist auch die Einrichtung eines Sub-V-P mit Mitbenutzung der Verkehrsübergabe des V-P möglich, dies erfolgt jedoch nicht auf Basis dieses Vertrages, sondern bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Die Anschaltung des V-P sowie die Verkehrsübergabe finden auf Basis dieses Vertrages mittels A1 Trägerdienstleistung an dem Hauptverteilerstandort bzw. Übergabestandort, in dem sämtliche DSLAMs einer Region (entsprechend der Zuordnungsliste über Hauptverteiler von A1) oder regionenübergreifend nach Maßgabe der im gegenständlichen Anhang vorgesehenen Clustern übergeben werden („regional“), statt. An einem Übergabestandort von A1 sind mehrere Verkehrsübergaben möglich. Für den Fall, dass mehrere Verkehrsübergaben gleicher Art für eine gemeinsame Region bzw. Regionencluster vorhanden sind bzw. eingerichtet werden sollen, muss der V-P bereits im Vorfeld im Administrativen Beiblatt (Beilage 2 zum Betrieblichen Handbuch) bekannt geben, wie die Verteilung der S-Tags auf die verschiedenen Verkehrsübergaben gleicher Art erfolgen soll. Dabei sind zwei Varianten möglich:
Verkehrsübergabe. Es gibt insgesamt 10 (zehn) Übergabestandorte von A1, an denen Verkehr regional übergeben werden kann. Den zehn Übergabestandorten sind insgesamt 9 (neun) Regionen - wie nachfolgend in der Tabelle dargestellt – zugeordnet. Pro Region gibt es daher nur einen Übergabestandort (sofern der Verkehr nicht regionenübergreifend im Rahmen der unten beschriebenen Cluster übergeben wird), an dem der Verkehr aus der betreffenden Region gesamthaft übergeben werden muss. Regionen Adressen Wien • Arsenal Wien, Xxxxxx 00, 0000 Xxxx oder • Vienna Internet Exchange Standort Interxion/EC („VIX 2“), Louis- Xxxxxxxx-X 00, 0000 Xxxx – nach Maßgabe dort verfügbarer Infrastruktur und unter Einhaltung der am Standort jeweils bestehenden SLAs zur Entstörung Burgenland Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx. 00, 0000 Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx Marburger-Kai 43-45, Xxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx. 0, 0000 Xxxxxxxx Xxxxxxx Josef Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 00x, 0000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx Tabelle 1: Liste der Übergabestandorte von A1 für die Verkehrsübergabe regional Die Anbindung an dem Übergabestandort VIX2 erfordert jedenfalls eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem V-P und dem jeweiligen Housing-Betreiber. Die im direkten Zusammenhang mit der Bereitstellung der Verbindung zum V-P anfallenden, einmaligen und monatlichen Entgelte, die vom Housing-Betreiber der A1 verrechnet werden, werden dem V-P von A1 nach Aufwand weiterverrechnet. Eine Region entspricht im Großen und Ganzen einem Bundesland. Die Ausnahme davon bilden Grenzregionen (wie z.B. Vösendorf und Schwechat). Die Zuordnung der einzelnen Hauptverteiler zu den Regionen erfolgt durch A1. Die Liste mit der Zuordnung der Hauptverteiler zu den Regionen ist als Beilage 1 zum Technischen Handbuch angeschlossen. Eine Region muss vom V-P entsprechend der Zuordnung in der Beilage 1 immer gesamthaft übergeben werden. Einzelne Regionen können darüber hinaus nach dem folgenden Schema regionenübergreifend übergeben werden: Cluster Ost Wien, NÖ und Burgenland Cluster Süd Kärnten und Steiermark Cluster Nord Salzburg und OÖ Cluster West Vorarlberg und Tirol Tabelle 2: Regionencluster für die Verkehrsübergabe regional Je Regionencluster ist mindestens ein Übergabestandort von A1 in einer der dem Cluster zugeordneten Regionen erforderlich – maximal sind so viele Übergabestandorte von A1 in eine...
Verkehrsübergabe. 2.1.1 Bestellung der regionalen Verkehrsübergabe bei einem bereits bestehenden physischen Zugang (Kollokation) des V-P oder eines Dritten am Übergabestandort von A1
Verkehrsübergabe. Die Verkehrsübergabe erfolgt an den OdZ gemäß Anlage 4 Ziffer 1.2 nach Maßgabe der in der Anlage 1 festgelegten Bestimmungen. Der Übergabepunkt wird in den von Telefónica Germany genutzten Kollokationsräumen realisiert. Die für die Zusammenschaltung erforderlichen Inter-Building-Abschnitte werden nach bila- teraler Abstimmung von Verfügbarkeit (Zugang zum Kollokationsraum) und Bereitstel- lungsfristen von ICP für ihren ausgehenden Verkehr bei einem Bandbreitenlieferant be- stellt oder im Bedarfsfalle gekündigt. Im gegenseitigen Einvernehmen werden im Rahmen der Planungsvereinbarungen die An- zahl sowie der jeweilige Kündigungszeitpunkt zur Außerbetriebnahme von Zusammen- schaltungsanschlüssen schriftlich festgelegt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.