Common use of Länderspezifische Regelungen Clause in Contracts

Länderspezifische Regelungen. 16.1. Russische Föderation. Soweit Siemens Personenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes Nr. 152 FZ Verarbeitet, (i) ist der Kunde für die erstmalige Erhebung, Erfassung, Systematisierung, Speicherung, Aktualisierung, Änderung, Übermittlung, Extraktion und sonstige Verarbeitung (zusammenfassend „Erstverarbeitung“) dieser Personenbezogenen Daten verantwortlich; und (ii) versichert der Kunde hiermit, dass die Erstverarbeitung im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen zur Verarbeitung und zum Schutz dieser Informationen erfolgt und (iii) holt der Kunde die Einwilligung der Betroffenen Person zur Übermittlung (einschließlich internationaler Übermittlung) und Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten durch Siemens und Unterauftragsverarbeiter ein. 16.2. USA. Soweit Siemens Personenbezogene Daten von Einwohnern der USA Verarbeitet, gilt zusätzlich das Folgende: Siemens Verarbeitet Personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und wird die Personenbezogenen Daten nicht für andere als die in den DPT festgelegten und nach in den USA geltendem Datenschutzrecht („US-Datenschutzrecht“) zulässigen Zwecke speichern, nutzen oder offenlegen, auch nicht im Rahmen der Ausnahmeregelung zum "Verkauf" von Personenbezogenen Daten. Es erfolgt kein „Verkauf“ der Personenbezogenen Daten im Sinne des US-Datenschutzrechts. Durch diese Bestimmungen bleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten von Siemens gegenüber dem Kunden gemäß dieser DPT, dieser Vereinbarung oder einer sonstigen Abrede zwischen Siemens und dem Kunden unberührt. Siemens bestätigt hiermit, dass Siemens die vorgenannten Beschränkungen anerkennt und einhält.

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Samples: Data Processing Agreement, Data Privacy Terms

Länderspezifische Regelungen. 16.115.1. Russische Föderation. Soweit Siemens Personenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes Nr. 152 FZ Verarbeitet, (i) ist der Kunde für die erstmalige Erhebung, Erfassung, Systematisierung, Speicherung, Aktualisierung, Änderung, Übermittlung, Extraktion und sonstige Verarbeitung (zusammenfassend „Erstverarbeitung“) dieser Personenbezogenen Daten verantwortlich; und (ii) versichert der Kunde hiermit, dass die Erstverarbeitung im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen zur Verarbeitung und zum Schutz dieser Informationen erfolgt und (iii) holt der Kunde die Einwilligung der Betroffenen Person zur Übermittlung (einschließlich internationaler Übermittlung) und Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten durch Siemens und Unterauftragsverarbeiter ein. 16.215.2. USA. Soweit Siemens Personenbezogene Daten von Einwohnern der USA Verarbeitet, gilt zusätzlich das Folgende: Siemens Verarbeitet Personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und wird die Personenbezogenen Daten nicht für andere als die in den DPT festgelegten und nach in den USA geltendem Datenschutzrecht („US-Datenschutzrecht“) zulässigen Zwecke speichern, nutzen oder offenlegen, auch nicht im Rahmen der Ausnahmeregelung zum "Verkauf" von Personenbezogenen Daten. Es erfolgt kein „Verkauf“ der Personenbezogenen Daten im Sinne des US-Datenschutzrechts. Durch diese Bestimmungen bleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten von Siemens gegenüber dem Kunden gemäß dieser DPT, dieser Vereinbarung oder einer sonstigen Abrede zwischen Siemens und dem Kunden unberührt. Siemens bestätigt hiermit, dass Siemens die vorgenannten Beschränkungen anerkennt und einhält.

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Samples: Data Privacy Terms

Länderspezifische Regelungen. 16.1. Russische Föderation. Soweit Siemens Personenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes Nr. 152 FZ Verarbeitet, (i) ist der Kunde für die erstmalige Erhebung, Erfassung, Systematisierung, Speicherung, Aktualisierung, Änderung, Übermittlung, Extraktion und sonstige Verarbeitung (zusammenfassend „Erstverarbeitung“) dieser Personenbezogenen Daten verantwortlich; und (ii) versichert der Kunde hiermit, dass die Erstverarbeitung im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen zur Verarbeitung und zum Schutz dieser Informationen erfolgt und (iii) holt der Kunde die Einwilligung der Betroffenen Person zur Übermittlung (einschließlich internationaler Übermittlung) und Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten durch Siemens und Unterauftragsverarbeiter ein. 16.2. USA. Soweit Siemens Personenbezogene Daten von Einwohnern der USA Verarbeitet, gilt zusätzlich das Folgende: Siemens Verarbeitet Personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und wird die Personenbezogenen Daten nicht für andere als die in den DPT festgelegten und nach in den USA geltendem Datenschutzrecht („US-Datenschutzrecht“) zulässigen Zwecke speichern, nutzen oder offenlegen, auch nicht im Rahmen der Ausnahmeregelung zum "Verkauf" von Personenbezogenen Daten. Es erfolgt kein „Verkauf“ der Personenbezogenen Daten im Sinne des US-Datenschutzrechts. Durch diese Bestimmungen bleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten von Siemens gegenüber dem Kunden gemäß dieser DPT, dieser Vereinbarung oder einer sonstigen Abrede zwischen Siemens und dem Kunden unberührt. Siemens bestätigt hiermit, dass Siemens die vorgenannten Beschränkungen anerkennt und einhält.

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Samples: Data Privacy Terms