Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten Musterklauseln

Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. 10.1 Nach Ablauf einer Dienstleistung (insbesondere im Falle einer Kündigung oder Nichtverlängerung) verpflichtet sich OVHcloud, den gesamten Inhalt (einschließlich Informationen, Daten, Dateien, Systeme, Anwendungen, Websites und anderer Elemente), der vom Kunden im Rahmen der Dienstleistungen reproduziert, gespeichert, gehostet oder anderweitig verwendet wird, unter den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu löschen. Dies gilt nicht, wenn ein Antrag einer zuständigen Gerichts- oder Justizbehörde oder das anwendbare Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats etwas anderes verlangt. 10.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die erforderlichen Vorgänge (wie Backup, Übermittlung an eine Drittanbieterlösung, Snapshots usw.) zur Aufbewahrung Personenbezogener Daten, insbesondere vor der Beendigung oder dem Ablauf der Dienstleistungen, durchgeführt werden, und Aktualisierungen oder Neuinstallationen der Dienstleistungen vorgenommen werden, bevor der Kunde mit allen Löschvorgängen fortfährt. 10.3 Diesbezüglich ist der Kunde darüber informiert, dass die Kündigung und der Ablauf einer Dienstleistung aus beliebigen Gründen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtverlängerung) sowie bestimmte Vorgänge zur Aktualisierung oder Neuinstallation der Dienstleistungen automatisch zu einer unwiderruflichen Löschung sämtlicher Inhalte (einschließlich Informationen, Daten, Dateien, Systeme, Anwendungen, Websites und anderer Elemente), die vom Kunden im Rahmen der Dienstleistungen reproduziert, gespeichert, gehostet oder anderweitig verwendet werden, einschließlich möglicher Backups, führen können.
Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. 12.1 Der Auftragnehmer ist nach Abschluss der jeweils im Hauptvertrag vereinbarten Verarbeitungsleistungen verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die er im Zuge der Auftragsverarbeitung erhalten hat innerhalb von 35 Tagen zu löschen. Dies schließt insbesondere die Ergebnisse der Datenverarbeitung, überlassene Dokumente und überlassene Datenträger und Kopien der personenbezogenen Daten mit ein. Die Pflicht zur Löschung besteht nicht, sofern der Auftragnehmer nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten zur weiteren Speicherung der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Besteht eine weitere Verpflichtung zur Speicherung, hat der Auftragnehmer die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken und die Daten nur für die Zwecke zu nutzen, für die eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Die Pflichten zur Sicherheit der Verarbeitung bestehen für den Zeitraum der Speicherung fort. Der Auftragnehmer hat die Daten innerhalb von 35 Tagen zu löschen, sobald die Pflicht zur Speicherung entfällt. Hinweis: Eine Löschung innerhalb von weniger als 35 Tagen ist aufgrund des etablierten Backupkonzeptes der verwendeten Datenbanken technisch nicht möglich. 12.2 Die Löschung hat so zu erfolgen, dass die Daten nicht wiederherstellbar sind. 12.3 Die Vorgänge sind mit Angabe von Datum zu protokollieren.
Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. 12.1 Der Auftragnehmer ist nach Abschluss der jeweils im Hauptvertrag vereinbarten Verarbeitungsleistungen verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die er im Zuge der Auftragsverarbeitung erhalten hat, nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftraggeber zurückzugeben oder zu löschen. Dies schließt insbesondere die Ergebnisse der Datenverarbeitung, überlassene Dokumente und überlassene Datenträger und Kopien der personenbezogenen Daten mit ein. Die Pflicht zur Löschung oder Rückgabe besteht nicht, sofern der Auftragnehmer nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten zur weiteren Speicherung der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Besteht eine weitere Verpflichtung zur Speicherung, hat der Auftragnehmer die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken und die Daten nur für die Zwecke zu nutzen, für die eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Die Pflichten zur Sicherheit der Verarbeitung bestehen für den Zeitraum der Speicherung fort. Der Auftragnehmer hat die Daten unverzüglich zu löschen, sobald die Pflicht zur Speicherung entfällt. 12.2 Die Löschung hat so zu erfolgen, dass die Daten nicht wiederherstellbar sind. 12.3 Die Vorgänge sind mit Angabe von Datum und durchführender Person zu protokollieren. Die Protokolle sowie ein Nachweis der Durchführung in schriftlicher Form sind dem Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Vorgänge zur Verfügung zu stellen.
Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung ei- ner ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung ge- setzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Speicherung nicht entgegenstehen, wird der Auftragsverarbeiter nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle betroffenen personenbezogenen Daten nach Xxxx des Verantwortlichen dem Verantwortlichen zurückgeben oder löschen. Sofern der Auftragsverarbeiter die Daten zurückgibt, hat er etwaige vorhandene Kopien zu löschen, nachdem der Verantwortliche den ordnungsgemäßen Eingang der Daten bestätigt hat. Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen das Löschen auf Anforderung nachweisen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen dienen, dürfen durch den Auftragsverarbeiter auch nach Vertragsende aufbewahrt werden. Xxxxxxxxxxxxx 00 81671 München Kontakt xxxx@xxxxx.xxx xxxxx://xxxxx.xxx HVB Traunstein XX00 0000 0000 0000 0000 92 HR 256547 Ust.-ID DE319695897
Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. 7.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen hat der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Xxxx des Verantwortlichen entweder zu löschen oder zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, er ist nach geltendem Recht zur weiteren Speicherung verpflichtet. 7.2 Entstehen zusätzliche Aufwände durch abweichende Vorgaben bei der Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten, so trägt diese der Verantwortliche.