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Gesetzliche Verpflichtungen Musterklauseln

Gesetzliche VerpflichtungenDie Verwaltungsgesellschaft hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anteilsinhaber zu handeln. Die Verwaltungsgesellschaft wird dabei alle für die Ausübung ihrer Tätigkeiten geltenden Vorschriften im besten Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes einhalten. Um zu gewährleisten, dass die kollektive Portfolioverwaltung sowie die Wertpapierdienstleistungen der Verwaltungsgesellschaft im besten Interesse ihrer Kunden erbracht werden, ist die Verwaltungsgesellschaft gemäß §§ 22 ff Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), Art. 31 AIFM-ErgänzungsVO4 bzw. § 45 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, schriftliche Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten festzulegen, anzuwenden und aufrecht zu erhalten. Dabei ist auf die Größe, Organisation, Art, Umfang und Komplexität der Gesellschaften bzw. der Geschäfte Rücksicht zu nehmen.
Gesetzliche Verpflichtungen. Raiffeisen Capital Management hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anteilsinhaber zu handeln. Raiffeisen Capital Management wird dabei alle für die Ausübung ihrer Tätigkeiten geltenden Vorschriften im besten Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes einhalten. Um zu gewährleisten, dass die kollektive Portfolioverwaltung sowie die Wertpapierdienstleistungen von Raiffeisen Capital Management im besten Interesse ihrer Kunden erbracht werden, ist Raiffeisen Capital Management gemäß §§ 22 ff Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), Art 31 AIFM-ErgänzungsVO2 bzw. § 35 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) verpflichtet, schriftliche Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten festzulegen, anzuwenden und aufrecht zu erhalten. Dabei ist auf die Größe, Organisation, Art, Umfang und Komplexität der Gesellschaften bzw. der Geschäfte Rücksicht zu nehmen.
Gesetzliche Verpflichtungen. Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeuges ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund der Straßenverkehrszulassungsordnung, zu erfüllen.
Gesetzliche Verpflichtungen. Gemäss Art. 41 AuG schliesst das APA mit Ausländern bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung eine Integrationsvereinbarung in deutscher Sprache ab. In der Integrationsvereinbarung kann die Verpflichtung zum Besuch eines Sprach- und Staatskundekurses festgehalten werden. Ausländer, die zur Erfüllung einer Integrationsvereinbarung verpflichtet sind, haben innerhalb der ersten beiden Jahre ab Erteilung der Aufenthaltsbewilligung erkennbare Fortschritte nachzuweisen; die Erreichung des Sprachniveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ist binnen fünf Jahren zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 AIV).

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  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solida- ritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer- Pauschbetrag4 nicht überschreiten. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“). Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotfüh- rende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungs- termin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

  • Anzeigepflicht Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz