Common use of Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten Clause in Contracts

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

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Samples: www.lister-copy.de

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien 14.1.Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Nach 14.2.Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDatenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen14.3.Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

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Samples: www.51nullacht.de

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung Da- tenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten Auf- bewahrungspflichten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDatenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen Auftragge- ber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienendie- nen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber Auf- traggeber übergeben.

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Samples: www.letterservice-hannover.de

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDatenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art.

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDaten- bestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen auszuhändi- gen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

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Samples: www.unidruck.de

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon aus- genommen ausge- nommen sind Sicherheitskopien, . soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung Datenverarbei- tung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten Aufbewahrungspflich- ten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber Auftrag- geber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDatenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Auftragsver- hältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichtenvernichten bzw. zu löschen. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegenAus- schussmaterial. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers Kunden nicht erstellt. Hiervon aus- genommen ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenver- arbeitung Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewah- rungspflichten Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auf- traggeber Kunden – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer die Firma sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Da- tenbeständeDatenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszu- händigen Kunden auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer die Firma entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertrags- ende Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber Kunden übergeben.

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Samples: verunsichert.gmbh